Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.09.2005, 14:37 Uhr

Das ändert allerdings u.U. schon die Sachlage...

Hi,

wenn Du seinerzeit mit Deinem Mann gemeinsam den Antrag gestellt hattest, wäre jetzt eine völlig neue Sachlage eingetreten.
Dann würde ein Fortzahlungsantrag nichts bringen.

DA bei Dir sich im Grunde fast alles geändert hat, wirst Du um den "großen" Antrag nicht herumkommen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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