Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.09.2005, 15:34 Uhr

Auch das ist nicht gesagt...

Wenn in die Zuständigkeit eines anderen kommunalen Trägers verzogen wird, muß auf jeden Fall ein kompletter Neuantrag gestellt werden, denn die Akten wandern ja nicht zwangsläufig mit.

@ole: Ich würde an Deiner Stelle den Neunatrag ausdrucken und soweit wie möglich ausfüllen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Hast Du nur den Fortzalungsantrag dabei, stehst Du u.U. dumm da. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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