Geschrieben von Ralph am 08.09.2005, 15:34 Uhr |
Auch das ist nicht gesagt...
Wenn in die Zuständigkeit eines anderen kommunalen Trägers verzogen wird, muß auf jeden Fall ein kompletter Neuantrag gestellt werden, denn die Akten wandern ja nicht zwangsläufig mit.
@ole: Ich würde an Deiner Stelle den Neunatrag ausdrucken und soweit wie möglich ausfüllen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Hast Du nur den Fortzalungsantrag dabei, stehst Du u.U. dumm da. :-)
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- Frage zu Hartz 4 Anträgen!!! Hilfe - ole020304 08.09.05, 12:32
- Hey, da brauchst Du doch eigentlich gar nicht den vollen Antrag...ö - Ralph 08.09.05, 12:46
- @ralph - ole020304 08.09.05, 12:57
- @ole - sterntaler 08.09.05, 14:19
- Das ändert allerdings u.U. schon die Sachlage... - Ralph 08.09.05, 14:37
- es sei denn,.... - sterntaler 08.09.05, 14:48
- @ralph - ole020304 08.09.05, 15:34
- Auch das ist nicht gesagt... - Ralph 08.09.05, 15:34
- @Ralph - ole020304 08.09.05, 15:41
- Unterlagen - Ralph 08.09.05, 15:49
- Achso, wichtig! - Ralph 08.09.05, 15:53
- @Ralph - ole020304 08.09.05, 15:59
- Achso, wichtig! - Ralph 08.09.05, 15:53
- Unterlagen - Ralph 08.09.05, 15:49
- @Ralph - ole020304 08.09.05, 15:41
- es sei denn,.... - sterntaler 08.09.05, 14:48
- @ralph - ole020304 08.09.05, 12:57
- Hey, da brauchst Du doch eigentlich gar nicht den vollen Antrag...ö - Ralph 08.09.05, 12:46
@suka
Meinem Ex...
Weiss nicht so recht weiter,alles sch.....
Alleinerziehend durch Tod des Partners?
Kennt sich wer mit ebay aus??
Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)?
Mein mann nervt
Das liebe Geld
Annikala, du wolltest doch auch zum RuB Treffen nach Trier kommen?