Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sterntaler am 08.09.2005, 14:48 Uhr

es sei denn,....

wenn SIE damals antragsstellerin und somit haushaltsvorstand im erstantrag war, dann müßte ihr nochehemann einen eigenen antrag stellen....ansonsten würde es sich um eine neue bedarfsgemeinschaft handeln,...und da hat ralph dann wohl recht!

sorry! ;o)

 
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