Geschrieben von huschel31 am 06.09.2005, 13:21 Uhr |
das liebe Geld
Hallo,
wurde vor 3 Monaten von meinem Mann verlassen und muß nun bald aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen (wird verkauft)und wir werden Schulden zurückbehalten. Er zahlt Unterhalt, ich muß also auch nach dem Verkauf kein Hartz IV beantragen. Wie sieht es eigentlich aus, kann man für besondere Ausgaben, wie z.B. Mietkaution, Waschmaschine, Bett usw. einen Zuschuss beantragen? Meine Tochter und ich werden soviel Unterhalt bekommen, wie jemand der von Hartz IV leben muss. Wie kommt man/ich wieder von den Schulden durch den Hausverkauf runter? Würde gerne arbeiten gehen, nur ist meine Kleine erst 2,5 J. alt und ich bekomme in absehbarer Zeit keinen Kindergartenplatz, wer weiß Rat?????
Re: das liebe Geld
Antwort von Iphigenie am 07.09.2005, 0:09 Uhr
Am besten erkundigst du dich direkt beim zuständigen Amt. Bloss nicht abwimmeln lassen, evtl. auch mehrfach beantragen.
Alles Gute!