Mitglied inaktiv
Hallo, wurde vor 3 Monaten von meinem Mann verlassen und muß nun bald aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen (wird verkauft)und wir werden Schulden zurückbehalten. Er zahlt Unterhalt, ich muß also auch nach dem Verkauf kein Hartz IV beantragen. Wie sieht es eigentlich aus, kann man für besondere Ausgaben, wie z.B. Mietkaution, Waschmaschine, Bett usw. einen Zuschuss beantragen? Meine Tochter und ich werden soviel Unterhalt bekommen, wie jemand der von Hartz IV leben muss. Wie kommt man/ich wieder von den Schulden durch den Hausverkauf runter? Würde gerne arbeiten gehen, nur ist meine Kleine erst 2,5 J. alt und ich bekomme in absehbarer Zeit keinen Kindergartenplatz, wer weiß Rat?????
Am besten erkundigst du dich direkt beim zuständigen Amt. Bloss nicht abwimmeln lassen, evtl. auch mehrfach beantragen. Alles Gute!
Die letzten 10 Beiträge
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln
- Freundin 36 verstorben mit 7 Monate alten Zwillingen allein
- Sie vermisst ihren Papa ….
- Trotz Jugendamt zusammenziehen mit Kind
- Umzug in die Heimat - eure Erfahrungen
- Kindergartenkosten
- Kindsunterhalt: Druck vom Kindsvater und vom Jugendamt