Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.09.2005, 15:53 Uhr

Achso, wichtig!

Solltest Du seit September 2003 Arbeitslosengeld 1 bezogen haben (das klassische Arbeitslosengeld!), dann unbedingt auch den Leistungsbescheid, Einstellungsbescheid und den letzten Wohngeldbescheid mitbringen, weil Du dann noch evtl. Anspruch auf den ALG-Zuschlag hast. Dieser wird gerne vergessen, gefragt wird kaum nach ALG1-Bezug, und es könnte für Dich um bis zu 80,- € im Monat gehen! :-)

LG
Ralph/Snoopy

 
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