Geschrieben von Ralph am 08.09.2005, 15:53 Uhr |
Achso, wichtig!
Solltest Du seit September 2003 Arbeitslosengeld 1 bezogen haben (das klassische Arbeitslosengeld!), dann unbedingt auch den Leistungsbescheid, Einstellungsbescheid und den letzten Wohngeldbescheid mitbringen, weil Du dann noch evtl. Anspruch auf den ALG-Zuschlag hast. Dieser wird gerne vergessen, gefragt wird kaum nach ALG1-Bezug, und es könnte für Dich um bis zu 80,- € im Monat gehen! :-)
LG
Ralph/Snoopy
- Frage zu Hartz 4 Anträgen!!! Hilfe - ole020304 08.09.05, 12:32
- Hey, da brauchst Du doch eigentlich gar nicht den vollen Antrag...ö - Ralph 08.09.05, 12:46
- @ralph - ole020304 08.09.05, 12:57
- @ole - sterntaler 08.09.05, 14:19
- Das ändert allerdings u.U. schon die Sachlage... - Ralph 08.09.05, 14:37
- es sei denn,.... - sterntaler 08.09.05, 14:48
- @ralph - ole020304 08.09.05, 15:34
- Auch das ist nicht gesagt... - Ralph 08.09.05, 15:34
- @Ralph - ole020304 08.09.05, 15:41
- Unterlagen - Ralph 08.09.05, 15:49
- Achso, wichtig! - Ralph 08.09.05, 15:53
- @Ralph - ole020304 08.09.05, 15:59
- Achso, wichtig! - Ralph 08.09.05, 15:53
- Unterlagen - Ralph 08.09.05, 15:49
- @Ralph - ole020304 08.09.05, 15:41
- es sei denn,.... - sterntaler 08.09.05, 14:48
- @ralph - ole020304 08.09.05, 12:57
- Hey, da brauchst Du doch eigentlich gar nicht den vollen Antrag...ö - Ralph 08.09.05, 12:46
@suka
Meinem Ex...
Weiss nicht so recht weiter,alles sch.....
Alleinerziehend durch Tod des Partners?
Kennt sich wer mit ebay aus??
Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)?
Mein mann nervt
Das liebe Geld
Annikala, du wolltest doch auch zum RuB Treffen nach Trier kommen?