Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Robinie am 06.09.2005, 16:43 Uhr

Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)?

Hallo, mir stößt zur Zeit sauer auf, dass ich mit dem zweiten Kind meines EX schwanger bin und er uns drei absolut im Stich gelassen hat.
Er hilft null, meldet sich seit Wochen n icht, zahlt momentan Unterhalt für den 1. Sohn, das auch immer unpünktlich.
In wenigen Tagen kommt mein zweiter Sohn.
Das letzte was ich mir sagen lassen musste vor Wochen vom Kindsvater war, dass er als Beamter ja nur Vorteile hätte, seit ich von ihm gegangen wäre, was das Finanzielle angeht.
Ich meinerseits habe Nachteile, er schuldet mir noch etwa 2000€, die ich nie sehen werde, aber das ist ein anderes Thema.
Er sagte mir, und das ist meine Frage an euch: Er wäre jetzt im Beihilfesatz gestiegen.
Seinen 10 jährigen Sohn aus 1. Ehe hat er beim Arbeitgeber angegeben, aber um den kümmert er sich auch, nicht so um unsere geminsamen Kinder. Sein Großer hatte mit der Ex auch bei ihm gelebt 7 Jahre lang, meine kinder waren/werden dort nie gemeldet
Sein Großer lebt eine Woche bei ihm und eine bei der Exfrau.
Meinen 18Monate alten hat er auch beim Arbeitgeber angegeben. (nach Anerkennung vor Gericht,ich reichte damals eine Vaterschaftsklage ein)
Damit hat er Anspruch auf 70% Beihilfe und muss nur noch die 30% die fehelen bei der Debeka versichern. Bisher hatte er 50% Beihilfe und 50% deckte die Debeka ab.
Obwohl mein Sohn, der ältere, nie bei ihm gemeldet war und er ihn nie holt und auch nie irgendwelche Ausgaben hat für ihn bis auf den Unterhalt, den er durch falsche Angaben drückt so weit er kann. Trotz dessen hat er Vergünstigungen dank meiner Kinder.

Meint ihr, er darf meinen älteren Sohn angeben zur Minderung des Krankenkassenbeitrags und zur Erhöhung des Beihilfeanspruchs?
Oder türkt er da was?
Denn so gesehen bringt ihm mein Sohn nur Vorteile, er zahlt deutlich weniger Krankenkassenbeitrag (über 100€ weniher) seit er meinen Kleinen angeben kann und merkt in der Tat den Unterhalt so gut wie nicht. Dazu noch das halbe Kind auf der Steuerkarte.
Aber sehen oder besuchen will er unsere gemeinsamen Söhne nie.
Das hat er gesagt.
Bin schon sauer auf diesen Mann.
Las vorhin hier bei euch auch, dass er mir für die Säuglingsausstattung eigentlich auch noch zusätzliche Sonderausgabenzulagen geben müsste. Wenn ich die nicht irgendwie einklage, bekomme ich da nichts.
Habe alle meine Babysachen aus Not schon nach der Geburt meines ersten auf dem Basar verkauft, brauchte jetzt dringend neue (das Kind kommt ja auch trotz Spirale, war unvorhergesehen).
Helft mir bitte weiter.
Der Mann schwimmt im Geld und ich hab die Not...
Grüße Robinie

 
11 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)?

Antwort von Murmeline am 06.09.2005, 19:37 Uhr

Ja, alle leiblichen Kinder unter 27 sind bei der Beihilfebemessung berücksichtigungsfähig - es sei denn, sie gehen z. B. selber schon arbeiten und haben zuviel eigenes Einkommen. Aber solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind und ein Elternteil noch Kindergeld für sie bekommt, werden sie auch bei der Beihilfesatzbemessung berücksichtigt.
LG Murmeline (auch Beamtin mit 2 Kiddies und 70 % Beihilfe)

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Antwort von Murmeline am 06.09.2005, 19:44 Uhr

...eigentlich müßte es für Dich doch eher VON VORTEIL sein, dass er unkündbarer Beamter ist, was den Kindes- und Betreuungsunterhalt angeht...er hat schließlich ein gutes, regelmäßiges und pfändbares Einkommen?!?!? Suche Dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht, der sich zusätzlich mit öffentlichem Dienstrecht auskennt *g* und lass Deinen Ex Euch das zahlen, was Euch zusteht!
Alles Gute Murmeline

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Hm,

Antwort von Nicole-Mami am 06.09.2005, 21:23 Uhr

also wenn er Deine Kinder angibt und deswegen 70% Beihilfeberechtigt ist, dann zahlt er doch auch den Krankenkassenbeitrag für Deine Kinder und diese sind dann privat versichert, oder?

Zwar zahlt er unterm Strich weniger, aber Deine Kinder haben die deutlich bessere medizinische Versorgung.


Soweit das Versicherungstechnische.

Bei seinem Arbeitgeber kann er die Kinder zwar angeben für den Familienzuschlag, solange die Kinder aber nicht polizeilich bei ihm gemeldet sind (muß alle zwei Jahre vom Einwohnermeldeamt bestätigt werden), bekommt er "nur" den kleinen Familienzuschlag.

Ansonsten würde ich den Tip von Murmeline berücksichtigen - nirgends ist es leichter, als bei einem Beamten einen angemessenen Unterhalt einzufordern.

Falls Du Dich nicht selbst damit herumschlagen willst, beauftrage das Jugendamt damit, dann mußt Du Dich weder mit unregelemäßigen noch mit unvollständigen Zahlungen rumschlagen - das machen die dann für Dich.

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muß nicht unbedingt so sein,...

Antwort von Murmeline am 07.09.2005, 5:10 Uhr

...dass er die Kinder über sich privat versichert hat. Meine Kinder sind z. B. auch über meinen Exmann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Das kann man wählen. Aber der von ihm zu zahlende Unterhalt für die Kinder und ihre Mutter wird von seinem Nettogehalt abzüglich der Belastungen berechnet. Und wenn er sich nur für 30 % krankenversichern muß, ist der Krankenversicherungsbeitrag entsprechend niedrig (ich z. B. zahle ca. 140 Euro im Monat) und sein verbleibendes Netto, von dem der Unterhalt ermittelt wird, bleibt entsprechend hoch. Der Anwalt soll ihn einfach anschreiben und zur Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse auffordern (letzte 12 Gehaltsabrechnungen, aktueller Bescheid über Einkommensteuererstattung, Nachweis über Krankenkassenbeitrag, Fahrtkosten usw.) Dann habt Ihr Klarheit.

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DANKE! Re: muß nicht unbedingt so sein,...

Antwort von Robinie am 07.09.2005, 12:59 Uhr

Ist in der Tat so: Ich zahle die private Krankenversicherung für die Kinder, ich bin auch Beamtin und die Kinder sind bei mir versichert.
Er zahlt also nichts für die Krankenversicherung der Kinder!
Danke für eure Antworten.
Ist also doch so wie der Herr Papa sagte: Er hat die Vorteile und ich die finanzielle Misere solandge ich nicht arbeite...

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Muss KV Krankenversicherung mitzahlen?

Antwort von Robinie am 07.09.2005, 13:08 Uhr

Ach da fällt mir ein: Wisst ihr, ob er mir evtl die Hälfte der Krankenversicherung für die Kinder zahlen muss?
Oder muss ich das selbst tragen?

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Re: Muss KV Krankenversicherung mitzahlen?

Antwort von Nicole-Mami am 07.09.2005, 13:23 Uhr

Sorry, auf Deine Frage kann ich Dir keine Antwort geben, aber theoretisch ist das ja ein "nicht normaler" Mehrbedarf. Versuch´s einfach.

Zum Thema Beihilfe scheint es ja doch sehr unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Bei uns in Berlin zahlte die Beihilfe erst dann 70%, als unser gemeinsames Kind bei meinem Mann privat mitversichert wurde. Für die Erhöhung der Beihilfeberechtigung mußte er den Versicherungsschein der Krankenkasse vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Kind bei ihm privat mitversichert ist.

Sein großes Kind, das bei der Mutter lebt, hatte er vorher auch schon bei seinem Arbeitgeber angegeben (kleiner Familienzuschlag), eine Änderung der Beihilfesituation gab es dafür aber nicht (trotz pünktlicher und regelmäßiger Unterhaltszahlungen).

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@Robinie:

Antwort von Murmeline am 07.09.2005, 13:31 Uhr

Ich verstehe es noch immer nicht! Wenn er doch ein gutes Einkommen hat (schriebst Du nicht 2.400 netto?) dann schuldet er Dir doch Betreuungsunterhalt bis zum Ende der Elternzeit! Bist Du nicht bei einem Anwalt? Was sagt dieser dazu?

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Krankenkassenbeitrag des Kindes!

Antwort von Murmeline am 07.09.2005, 13:32 Uhr

Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskrsaft des Scheidungsurteil skann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.
Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.

Die Krankenversicherungsbeiträge können allerdings bei der Berrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abgezogen werden. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist also erst die Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abzuziehen, danach ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Auf diese Weise verringert sich in der Regel durch den Vorwegabzug der Krankenversicherungskosten der Kindesunterhalt.

RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr

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Re: @Murmeline

Antwort von Robinie am 07.09.2005, 18:04 Uhr

Hallo, ja, theoretisch müsste er mir Unterhalt zahlen. Das mit seinem Einkommen hast du vollkommen richtig verstanden.
2400€ netto.
Habe aber, kurz vor der Geburt meines 1.Sohnes die Scheidung zu meinem 1. Ehemann gestoppt, weil ich als Beamtin wieder die Versetzung in mein Bundesland wünschte, weit weg vom Kindsvater, und nur Chancen hatte auf einen Ländertausch, wenn ich die Zusammenführung mit meinem 1. Mann als Grund angab.
Wartete laaange auf die Versetzung als Lehrerin, jetzt ist sie durch. Nach fast 2Jahren.
Somit war mein Mann Nr 1 für mich zuständig (Unterhalt), nicht der Herr Papa. Weil wir nicht geschieden waren.
Was dem Vater meiner Kinder natürlich mehr als recht war.
Hatte mich eben dummerweise auch beruflich ihmzuliebe verändert, hier meine schöne Stelle aufgegeben und bin zu ihm 200km weit weg gezogen. Später bleib mir nur die Flucht zurück in die Heimat, aber verbunden mit dem Problem, dass ich meine Beamtenstelle nicht einfach so aufgeben konnte und wollte.
Die einzige Möglichkeit versetzt zu werden, war erst mal verheiratet zu bleiben...
So kompliziert ist das Ganze
Danke für eure Mühe. Robinie

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Re: @Robinie:

Antwort von Murmeline am 07.09.2005, 19:29 Uhr

Das ist wirklich eine verzwickte Situation. Tut mir sehr Leid und ich wünschte, ich könnte Dir etwas raten...auf jeden Fall alles Liebe und Gute und toi toi toi für die Zukunft!!!
LG Murmeline

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