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Frage zu Hartz 4 Anträgen!!! Hilfe

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Hallo, ich bin grade dabei mir die Anträge auszudrucken für Hartz 4 welche Formulare brauche ich nochmal??? Habe dieses Jahr schon Hartz 4 bekommen war aber nun 2 Monate arbeiten und nun muß ich es wieder beantragen! Bin alleinerziehend mit einem Kind!!


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Hallo, ich würde zum Amt marschieren und fragen, ob nicht ein Antrag auf Fortzahlung ausreicht. Miete etc. wird sich ja wahrscheinlich nicht geändert haben, m.E. müßte da der verkürzte Antrag ausreichend sein. Verdienstbescheinigungen, Kündigungsschreiben mußt Du natürlich dabie haben. LG Ralph/Snoopy


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Hallo, danke für deine schnelle Antwort. Also ich habe vorher erst 1x den Antrag ausgefüllt und weiß nicht mehr was alles dazu gehört! Doch Miete hat sich geändert bin bei meinem mann im Juni ausgezogen. Der Alte bescheid lief am 31.7 aus. Jetzt muß ich zum 20.9 einen neuen stellen. Also würde da der einfache Antrag reichen?? Neue Mietbescheinung habe ich schon unterschrieben. Wollte mir einen Weg sparen und gleich beim Amt mit allen papieren erscheinen...


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hi, das wird sicherlich wie ralph bereits angesprochen hat ausreichen,...allerdings vergiß für die folgeantragstellung deine kontoauszüge der letzten drei monate bitte nicht,....damit sparst du dir wieder einen weg! ;o) lg sterntaler


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Hi, wenn Du seinerzeit mit Deinem Mann gemeinsam den Antrag gestellt hattest, wäre jetzt eine völlig neue Sachlage eingetreten. Dann würde ein Fortzahlungsantrag nichts bringen. DA bei Dir sich im Grunde fast alles geändert hat, wirst Du um den "großen" Antrag nicht herumkommen. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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wenn SIE damals antragsstellerin und somit haushaltsvorstand im erstantrag war, dann müßte ihr nochehemann einen eigenen antrag stellen....ansonsten würde es sich um eine neue bedarfsgemeinschaft handeln,...und da hat ralph dann wohl recht! sorry! ;o)


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ich hatte damals einen Erstantrag ausgefüllt allerdings habe ich und das Kind da noch in der gemeinsamen Wohnung gewohnt, mein Mann war ausgezogen!!! Nur diese Wohnung war zu groß und zu teuer!!!


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Wenn in die Zuständigkeit eines anderen kommunalen Trägers verzogen wird, muß auf jeden Fall ein kompletter Neuantrag gestellt werden, denn die Akten wandern ja nicht zwangsläufig mit. @ole: Ich würde an Deiner Stelle den Neunatrag ausdrucken und soweit wie möglich ausfüllen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Hast Du nur den Fortzalungsantrag dabei, stehst Du u.U. dumm da. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Danke erstmal für eure Hilfe!!! Werde dann gleich den Folgeantrag auch nochmal ausfüllen!!! Nur was muß ich noch für Anlagen haben?? Miete usw. ist klar noch was??? Kopien usw. muß ich die auch alle nochmal machen??? Von den Auszügen ist klar sonst noch welche?? Ach man ich stell mich aber auch an!!! Danke


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Hi Ole, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Rentenversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer (Auch vom Kind), Ausweise, Meldebestätigung, Kontoauszüge seit Juni würde ich mitbringen (kopieren soll das Amt, was benötigt), evtl. Papiere über Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuß, den alten ALG2-bescheid, Mietvertrag, evtl. Wasser- und Gaseinstufungen, auch Nachtstrom bei Nachtspeicherheizung. Verdienstbescheinigungen, Kündigungsschreiben. Das sind so standardmäßig die Unterlagen, die mir so auf die Schnelle einfallen. Alles andere wäre eher fallspezifisch, das kann aber auch nachgereicht werden. :-) LG Ralph/Snoopy


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Solltest Du seit September 2003 Arbeitslosengeld 1 bezogen haben (das klassische Arbeitslosengeld!), dann unbedingt auch den Leistungsbescheid, Einstellungsbescheid und den letzten Wohngeldbescheid mitbringen, weil Du dann noch evtl. Anspruch auf den ALG-Zuschlag hast. Dieser wird gerne vergessen, gefragt wird kaum nach ALG1-Bezug, und es könnte für Dich um bis zu 80,- € im Monat gehen! :-) LG Ralph/Snoopy


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also bis januar 04 habe ich vollzeit gearbeitet. im märz 04 ist mein sohn geboren, habe vorher keinerlei leistungen bezogen...