Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mama1999und2005 am 27.07.2005, 14:07 Uhr

Brauche dringend Rat!!!!

Fehlende Kinderbetreuung darfst du nicht als Grund bringen!!
Denn wie gesagt musst du bei Alg1 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt dein Kind muss versorgt sein.

Sonst musst du halt Alg 2 beantragen...

LG Tamara

 
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