Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 27.07.2005, 9:28 Uhr

Brauche dringend Rat!!!!

Das Thema steht auch schon ein bisschen weiter unten. Wenn Du Alg 1 beziehst, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit auch einen Kinderbetreuung haben. Wenn Du wegen Deines Kindes nicht arbeiten willst/kannst hast Du nur Anspruch auf Alg 2 und nicht auf Alg 1. Das was Du machst ist streng genommen Betrug.

Gruß KeVoMe

 
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