Geschrieben von kevome* am 27.07.2005, 9:28 Uhr |
Brauche dringend Rat!!!!
Das Thema steht auch schon ein bisschen weiter unten. Wenn Du Alg 1 beziehst, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit auch einen Kinderbetreuung haben. Wenn Du wegen Deines Kindes nicht arbeiten willst/kannst hast Du nur Anspruch auf Alg 2 und nicht auf Alg 1. Das was Du machst ist streng genommen Betrug.
Gruß KeVoMe
- Brauche dringend Rat!!!! - mamacamilla83 26.07.05, 20:29
- gruppensitzungen??? - monavb 26.07.05, 21:42
- Re: @monavb - mamacamilla83 26.07.05, 21:47
- Re: Brauche dringend Rat!!!! - MauRe 26.07.05, 22:15
- Kinderbetreuung vs. Verfügbarkeit - monavb 27.07.05, 7:40
- Genau genommen... - Silence 27.07.05, 9:52
- Kinderbetreuung vs. Verfügbarkeit - monavb 27.07.05, 7:40
- Re: Brauche dringend Rat!!!! - kevome* 27.07.05, 9:28
- Re: Brauche dringend Rat!!!! - Mama1999und2005 27.07.05, 14:07
- gruppensitzungen??? - monavb 26.07.05, 21:42