Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Inka1 am 22.04.2004, 12:58 Uhr

Betr. Hausrat

Hallo,

solange eine solche Liste nicht amtlich beglaubigt ist kann er gar nichts wollen.

Wäre ja noch schöner man könnte ja x-beliebige sachen auf die liste setzen und wenn die dann nicht da sind, muß man sie ersetzen....

Warum schaltest Du nicht mal einen Anwalt ein. Du hast ein Recht auf eine kostenlose Beratung beim Anwalt.

Manuela

 
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