Geschrieben von Inka1 am 22.04.2004, 12:58 Uhr |
Betr. Hausrat
Hallo,
solange eine solche Liste nicht amtlich beglaubigt ist kann er gar nichts wollen.
Wäre ja noch schöner man könnte ja x-beliebige sachen auf die liste setzen und wenn die dann nicht da sind, muß man sie ersetzen....
Warum schaltest Du nicht mal einen Anwalt ein. Du hast ein Recht auf eine kostenlose Beratung beim Anwalt.
Manuela
- Hausrat - Bitte dringend antworten!!! - drillis 17.04.04, 21:32
- Re: Hausrat - Bitte dringend antworten!!! - desireekk 17.04.04, 22:08
- Re:Also grundsätzlich steht das Gros des hausrates doch dem zu, der die Kinder behält, oder? - Rob 17.04.04, 22:34
- Re:Also grundsätzlich steht das Gros des hausrates doch dem zu, der die Kinder behält, oder? - desireekk 18.04.04, 14:10
- Re: Hausrat - Bitte dringend antworten!!! - drillis 17.04.04, 22:58
- Re: Hausrat - Ersatz - Rob 18.04.04, 0:25
- Re:Also grundsätzlich steht das Gros des hausrates doch dem zu, der die Kinder behält, oder? - Rob 17.04.04, 22:34
- Betr. Hausrat "wegschaffen" - nane973 18.04.04, 0:47
- Re: Betr. Hausrat - Inka1 22.04.04, 12:58
- Re: Hausrat - Bitte dringend antworten!!! - engeltraene 18.04.04, 7:55
- Re: Hausrat - Bitte dringend antworten!!! - berita 18.04.04, 9:05
- Re: Hausrat - Bitte dringend antworten!!! - desireekk 17.04.04, 22:08
Bin echt enttäuscht.
Nur mal so:-)
Bin mir unsicher was das bedeutet
Einstweilige Vefügung, Räumung
Begutachtung durch das Jugendamt
Sozialhilfe- soll das ein Witz sein ???? Lang !
Mir fällt gerade siedendheiß ein: Wie ist das mit der Krankenversicherung?
So war unser WE (wegen Posting Feiertagsregelung)