Geschrieben von Murmeline am 06.08.2004, 8:28 Uhr |
Besuchspflicht
Ich glaube, das "Umgangsrecht des Kindes" wird hier fehlinterpretiert! Ich denke, es besagt lediglich, dass die Mutter, bei der das Kind lebt, dem Kind den Kontakt zum Vater nicht verwehren bzw. Steine in den Weg legen darf, was ja vielfach geschieht, wenn die Mutter nach einer Trennung/Scheidung ihre eigene Wut auf den Ex über das Kind austrägt und das Kind als Druckmittel einsetzt.
Man kann den Vater jedoch nicht zum Umgang zwingen. Wäre ja auch nicht im Sinne des Kindes, wenn er quasi "in Handschellen zum Treffen geführt werden müsste";-)
- Besuchspflicht - Chrisma66 05.08.04, 12:01
- Re: Besuchspflicht - Murmeline 05.08.04, 15:39
- Re: Besuchspflicht - Leena 06.08.04, 8:00
- Re: Besuchspflicht - Murmeline 06.08.04, 8:28
- Re: Besuchspflicht - Leena 06.08.04, 11:15
- Re: Besuchspflicht - Murmeline 06.08.04, 8:28
- Re: Besuchspflicht - Sunny1973 07.08.04, 1:21