Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 05.08.2004, 15:39 Uhr

Besuchspflicht

Hallo! Auch wenn es für Dich traurig klingt, besteht meines Wissens die einzige wirkliche Pflicht für den Kindesvater in der Unterhaltszahlung. Bezüglich des Umgangs hat er ein Umgangsrecht, aber keine Umgangspflicht. Sorry, dass ich Dir nichts erfreulicheres schreiben kann!

 
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