Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 06.08.2004, 11:15 Uhr

Besuchspflicht

Hallo,

seit der Reform des Kindschfatsrechts zum 01.07.1998 gibt es das gesetzlich festgeschriebene Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, daraus ergibt sich unmittelbar auch die Pflicht beider Eltern auf Umgang mit dem Kind. Ein getrennt lebender Vater ist somit wirklich gesetzlich zum Umgang verpflichtet. Ist keine Fehlinterpretation! ;-)

Dass die Mutter, bei der das Kind lebt, ihrerseits verpflichtet ist, dem Kind (!) den Kontakt zum Vater nicht verwehren bzw. erschweren darf, stimmt aber natürlich auch.

Ob es allerdings Sinn macht, wenn man versuchen wollte, einen umgangsunwilligen Elternteil zwangsweise zum Umgang zu verpflichtet, und ob das wirklich dem Kindeswohl dienlich wäre, ist eine andere Frage...

 
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