Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 06.11.2003, 21:23 Uhr

Befreiung von der KiGagebühr (vielleicht weissRalph da mehr?)

Hi Angry,
bin ja kein Experte auf diesem Gebiet aber...
ich würde mal versuchen mit dem Sozialamt bzw. zuständigen Beamten ein vernünftiges Gespräch zu führen. Nicht mit dem Sachbearbeiter sondern mit dem Leiter.
Dabei würde ich mal die Optionen schildern denn du müsstest ja nicht zwingend arbeiten. Dann würde dir ja die Sozialhilfe in voller Höhe zustehen. Und ohne Weiterbildung wahrscheinlich über viele, viele Jahre.
So aber besteht die Aussicht, dass die Beihilfe nur für eine absehbare Zeit fließen muss.
Ohnehin stellt sich die Frage ob nicht das Kind Sozialhilfeberechtigt ist, denn mit BAFÖG kann man zwar als Singlestudentin auskommen, nicht aber auch noch ein Kind ernähren.
Gruß, Rob

 
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