Geschrieben von KatinkaRosenrot am 24.07.2009, 10:27 Uhr |
3. Erziehungsjahr trotz Hartz IV??
Hallo,
ich würde gern wissen, ob jemand von euch, vielleicht das gleiche Problem hat wie ich.
Also zu erst einmal, ich bin noch im 2. Erziehungsjahr, würde aber gern ein drittes nehmen, um meinen Nebenjob zu sichern, denn nach einem Gespräch mit meiner Beraterin, erzählte diese mir, dass ich trotz meines Nebenjobs (bei dem ich aber Aussicht auf Festanstellung habe) verpflichtet bin an Maßnahmen teilzunehmen...
dadurch würde ich aber meinen Nebenjob verlieren! Mein Sohn ist 2 und wird 6 Stunden betreut bei einer Tagesmutti...Ein Kitaplatz ist erst verfügbar in mehr als einem Jahr ...
Nun habe ich aber öfter gelesen, dass es das 3. Jahr nicht für Arbeitslose gibt...Das Versorgungsamt fühlt sich dafür nicht zuständig, das ist Angelegenheit des Jobservices
Die sagen, es gibt nur 2, klar ich muss den Hilfebedarf reduzieren, aber ich bin alleinerziehend und habe ja einen Nebenjob. Und gesetzlich sind doch 3 Jahre möglich oder täusch ich mich, ist das dann nicht unfair den in Arbeit stehenden Mamis gegenüber?
kann mir jemand helfen ?
Re: 3. Erziehungsjahr trotz Hartz IV??
Antwort von sibs1 am 24.07.2009, 11:06 Uhr
Hallo,
also als ich mit meiner Großen zu Hause war, konnte ich ohne Probleme mein 3. Jahr nehmen. Wurde mir auch auf dem Amt erklärt, dass ich bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter keine Arbeit annehmen müsste. Ist aber schon eine Weile her. War 2004/ 2005 gewesen. Ich weiß nun nicht wie es heute ist.
LG Sibs
Mich würde interessieren, warum Du durch
Antwort von horrend am 24.07.2009, 11:48 Uhr
"Maßnahmen" Deinen Nebenjob gefährden würdest. Wieso könntest Du durch das Nehmen eines dritten Jahres Deinen Nebenjob sichern? Was für ein Job ist das, vor allem über wie viele Stunden? Du sprichst von Nebenjob, gibt es einen Hauptjob? Davon erzählst Du gar nichts. Bezieht sich Deine Erziehungszeit auf Neben- oder Hauptjob?
Normalerweise steht man ja beim Nehmen von Erziehungszeit im Arbeitsverhältnis, steht also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Jeder hat diesbezüglich ein Recht auf die vollen drei Jahre und wird dann auch nicht "Maß genommen".
Bist Du nun arbeitslos oder nicht? Oder beziehst Du nur Sozialleistungen, aber nicht ALG II (ALG II gibts eigentlich nur für Arbeitsfähige)...
Ich weiß, Fragen über Fragen, aber Deine Infos waren etwas dürftig...
Ilona
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