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Geschrieben von Johanna3 am 17.02.2019, 9:42 Uhr

@cube

"Auch NRW - und ganz sicher nicht. Es gibt eine I-Kraft - die aber ist als Springer eingesetzt und ist da, wo es gerade am meisten Not tut. Vermutlich ist das Kind dazu noch nicht förderbedürftig genug um eine täglich vollumfängliche Begleitung zu haben? "

Nein. In Fällen wo das Kind (nicht unbedingt in leichtesten Ausprägung) autistisch ist oder eine geistige Behinderung hat o.ä. bekommt es eine Schulbegleitung. An manchen Schulen sind über 20 Schulbegleiter.

Es gibt natürlich Kinder, die keine vollumfängliche Begleitung benötigen. Z.B. in den Pausen und im Kunstunterricht gut alleine zurechtkommen. Und auch in anderen Stunden (mit Hilfe der Integrationskraft) gelernt haben, wie sie sich ihre Arbeitssituation eigenständig gestalten können.
Mit aggressiven Kindern ist das etwas anderes. Da ist engmaschige Betreuung nötig - was aber quasi nie heißt, dass die I-Kraft am Kind "kleben" soll.
Ob ein Kind mit Förderstatus bei Fehlverhalten ebenfalls einen Verweis bekommt, sollte vom Einzelfall abhängen. Dieser soll ja eine Wirkung haben - und auf viele Kinder hätte er keine.

Eine Aufgabe der Integrationskraft kann auch darin bestehen, die anderen Kinder zu "schulen", d.h. zu erklären, warum xy besondere Hilfe braucht. Und es für ihn bspw. wichtig ist, dass er seine Jacke immer an den gleichen Haken hängen kann. Oder warum er manche Situationen nicht erfasst, bzw. falsch interpretiert.

Allerdings gibt es auch im Bereich der Schulbegleitung ein Personalproblem.

 
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