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Geschrieben von Jana287 am 17.02.2019, 20:33 Uhr

@Jana

Siehst Du, und hier kommen wir zusammen. Ich wiederhole mich gern, ich empfinde Förderzentren für diejenigen Kinder, denen inklusives Lernen nicht nutzt, als echten Luxus hier in Deutschland. Dennoch garantiert der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsames, gleichberechtigtes, lebenslanges Lernen auch an weiterführenden Schulen für behinderte Menschen. Wer dies möchte, für den muss es möglich sein bzw mögluch gemacht werden. Was mich sehr stört, ist Dein pauschales Urteil über Menschen mit geistiger Behinderung.
Es geht nicht darum, ob sie den Abschluss schaffen können. Es geht um das gemeinsame Lernen. Wenn die Option auf den Abschluss eine entscheidende Rolle bei der Beschulung spielte, müssten wir ja Kinder mit degenerativen Erkrankungen bzw lebensverkürzenden Erkrankungen auch nicht beschulen...

 
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