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Geschrieben von ninas59 am 17.06.2005, 16:36 Uhr

wichtig ist

WER die Pfändung erwirkt hat. Dieser ist auch der Ansprechpartner um die Pfändung wieder aufzuheben.

So leicht kann eigentlich keiner das Konto pfänden, es sei denn es handelt sich um das Finanzamt. Ao lange die Umsatzsteuer aussteht, wird deine Freundin kein Glück haben.

Leider ist es schon zu spät, und sie kann nicht vor Montag mit einer Änderung rechnen.

Sie hat zwar ein Recht auf einen minimalen Existenziellen Anspruch, aber das muss erst alles in die Wege geleitet werden.

Leider habe ich keine Zeit, aber google doch mal über KOntopfändung.

Wenn sie wirklich nicht weiss was passiert ist, kann man in der Regel vom Finanzamt ausgehen. Leider ist mir das auch schon passiert, hat sich aber dann als kein Kommunikationsproblem zwischen Steuerberater, Finanzamt und mir rausgestellt. DAs Konto war dann innerhalb einer Stunde wieder frei.

 
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