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Geschrieben von tinai am 17.06.2005, 14:51 Uhr

Anwalt

Das ist das einzige, was ihr schnell helfen kann.

Die Banken dürfen nicht einfach pfänden. Es muss ein Existenzminimum=sozialleistung erhalten bleiben. Wie es sich allerdings mit dem Kindergeld verhält weiß ich nicht, spontan hätte ich es nicht als Sozialleistung im Sinne des Existenzminimums eingeschätzt

 
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