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Geschrieben von shinead am 05.03.2018, 10:53 Uhr

Wenn der Bruder schon auf die Wunschschule ist

>>Es ist ein mündl. Beschulungsvertrag zustande gekommen.

Kannst du nicht sagen. Vielleicht sehen die AGB ausdrücklich nur schriftliche Zusagen vor. Da es sich um eine Privatschule handelt, können die mündlichen Vertragsabschluss ausschließen.

 
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