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Geschrieben von Hubbeldubbel am 04.03.2018, 15:35 Uhr

Text etwas lang :-)

Widerspruch § 40 VwGO analog (Rechtsmittel) sind nicht möglich, ich lese nirgendwo etwas von einem Bescheid (Verwaltungsakt). Kein Bescheid, kein Widerspruch, keine Klage. Schulrecht ist Ländersache, heißt in jedem Bundesland kann es zu Anmeldung, Zulassung andere Regeln geben, ich kenne mich mit NRW nicht aus. Käme noch ein Ablehnungsbescheid, dann Widerspruch einlegen, Klageweg wäre danach - sofern keine Abhile - möglich.

Fraglich ist halt, was ne normale Beschwerde im zuständigen Ministerium bringt.

Realschulen gehören bei uns zu den Städten, Gymnasien zum Landkreis. Also wäre auch ein Bürgermeister oder Landrat für eine Lösungsfindung zuständig. (Eure Zuständigkeiten beachten).

Direktwahlkreisabgeordnete geben auch gern Hilfestellungen in solchen Angelegenheiten. Zumindest bei uns in der Region versucheb sie es gleich selbst zu klären.

Lg

 
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