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Geschrieben von Hubbeldubbel am 05.03.2018, 10:24 Uhr

Wenn der Bruder schon auf die Wunschschule ist

Nicht gegen jedes Schreiben hat man Rechtsmittel (Widerspruch). Siehe Ausführungen oben.

Es ist ein mündl. Beschulungsvertrag zustande gekommen. Nachweisproblem. Privatrecht, Klage auf Erfüllung möglich. Aussichtslos wegen mangelnder Beweise.

Bg

 
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