Geschrieben von Tobecontinued am 01.03.2018, 12:23 Uhr |
Einige Gerichtsurteile sind doch echt unfassbar...
Es macht mich gerade echt wütend wie jemand der bewusst eine Frau auf dem Zebrastreifen umfährt und dann noch 400m bewusst mitschleift nur 5 1/2 Jahre bekommen kann ... die Frau ist Tod !
Und ein Raser(auch schlimm genug ) Lebenslänglich.
Für mich hätte der erste auch lebenslänglich verdient ... unvorstellbar dass er in 5 1/2 Jahren, bei guter Führung vielleicht sogar eher wieder ein freier Mann ist ...
Re: Einige Gerichtsurteile sind doch echt unfassbar...
Antwort von Itzy am 01.03.2018, 13:25 Uhr
Ich hab es auch gelesen. Das er bewusst drauf zu ist fand ich das schlimmste. Mit 25km hätte er locker drum rum fahren können... Nichts wäre passiert, aber mit Absicht jemanden umfahren und dann nicht anhalten.
Re: Einige Gerichtsurteile sind doch echt unfassbar...
Antwort von kati1976 am 01.03.2018, 13:26 Uhr
Sehe ich auch so.
Vor Jahren wurde mein Cousin tot gerast. Der Typ stand unter Alkohol und Drogeneinfluss,hatte keine Fahrerlaubnis und das Auto war geklaut.
Er hat lächerliche 3 Jahre auf Bewährung bekommen und.eine Geldstrafe die nicht hoch war.
Begründung war damals er kann das was passiert ist nicht vergessen.
Re: Einige Gerichtsurteile sind doch echt unfassbar...
Antwort von shinead am 01.03.2018, 13:57 Uhr
Ich kann das Urteil auch nicht so wirklich nachvollziehen, aber die Staatsanwaltschaft prüft die Rechtsmittel und der Nebenkläger will zum BGH gehen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Heute entscheidet übrigens das BGH über die Mordurteile von Rasern in diversen Fällen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bgh-prueft-raser-urteil-15428011.html
Re: Haftplätze sind rar,
Antwort von SassiStern am 01.03.2018, 14:10 Uhr
da bleibt vielen Richtern gar keine andere Wahl. Im Regelfall ist der nicht nach 5 1/2 Jahren wieder raus, sondern er muss nur eine Halbstrafe absitzen. Bei der Haftlänge ist die Hälfte aber Zweidrittel. In den offenen Vollzug kommt er vermutlich weit vorher schon.
...meiner Meinung nach...
Antwort von hannahma am 01.03.2018, 14:45 Uhr
... gehören Straftaten, die anderen an Leib und Leben gehen deutlich höher bestraft, als ist im Moment der Fall ist. Es ist schon der Witz, dass Kinderschänder, Vergewaltiger, Raser und Schläger immer wieder mit einem blauen Auge davon kommen, Steuerhinterzieher, Wirtschaftskriminelle dagegen jahrelang verknackt werden. Nicht falsch verstehen, ich finde auch Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt aber mir fehlt einfach die Relation des „Schadens“ zwischen den Delikten. Wenn man überlegt, wie sehr und lange Opfer und Betroffene beziehungsweise deren Hinterbliebene leiden, sind die Strafen viel zu milde...
Da bin deiner Meinung
Antwort von kati1976 am 01.03.2018, 14:50 Uhr
Genauso sehe ich das auch.
Re: ...meiner Meinung nach...
Antwort von SassiStern am 01.03.2018, 15:07 Uhr
Für höhere Strafen gibt es aber keine Mehrheit im Parlament.
Re: ...meiner Meinung nach...
Antwort von miaandme am 01.03.2018, 15:18 Uhr
Welche Steuerhinterzieher und Wirtschaftskriminelle werden den jahrelang verknackt? Kenne da keine Fälle. Sämtliche bekannt gewordenen Fälle sind nach meinem Gefühl mit blauen Augen davon gekommen.
Sexualdelikte werden auch aus meiner Sicht viel zu lasch bestraft.
Bei Unfällen mit Todesfolge muss man abwägen. In der Regel ist hier keiner morgens mit den Vorsatz aufgestanden, jemanden zu töten. Den zitierten Fall kenne ich jedoch nicht.
Re: ...meiner Meinung nach...
Antwort von kati1976 am 01.03.2018, 15:29 Uhr
Uli Hoeneß war länger im.Gefängnis als der Totraser der meinen Cousin auf dem Gewissen hat,der musste gar nicht ins Gefängnis.
Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von hannahma am 01.03.2018, 15:48 Uhr
https://www.focus.de/panorama/welt/toedliche-unfaelle-bundesgerichtshof-hebt-mordurteil-in-berliner-autoraserfall-auf_id_8544855.html
Oder hier..., das war auch kein Mord laut Gericht. Warum? Das hat er mit Absicht gemacht...
https://www.google.de/amp/amp-rtlnext.rtl.de/cms/mann-ueberfaehrt-absichtlich-knutschendes-paar-frau-stirbt-fuenfeinhalb-jahre-haft-fuer-taeter-4144531.html
Außerdem geht es nicht um Unfälle mit Todesfolge sondern um Raser, die mit Absicht wie die Blöden durch die Stadt rasen und den Tod von Menschen in Kauf nehmen, um sich im Internet oder vor ihren Kumpels zu profilieren.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von SassiStern am 01.03.2018, 16:18 Uhr
Im zweiten Fall, weil der Täter alkoholisiert war.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von kati1976 am 01.03.2018, 16:21 Uhr
Ich finde es muss endlich was passieren damit Raser endlich mal hart bestraft werden. Die jetzigen Strafen schrecken doch nicht ab.
Ich finde es blöd das dieses Urteil aufgehoben wurde
Re: Einige Gerichtsurteile sind doch echt unfassbar...
Antwort von germanit1 am 01.03.2018, 16:43 Uhr
In Italien gibt es mittlerweile den Tatbestand Mord im Strassenverkehr. Sowas muesste Deutschland auch einfuehren.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von shinead am 01.03.2018, 17:03 Uhr
>> Die jetzigen Strafen schrecken doch nicht ab.
Strafen sind nicht zur Abschreckung gedacht. Wären sie abschreckend, gäbe es in den USA keine Morde mehr. Das ist nicht der Fall. Abschreckung funktioniert nicht.
Re: ...meiner Meinung nach...
Antwort von shinead am 01.03.2018, 17:03 Uhr
Zum Glück urteilt der Richter und nicht das Parlament.
Vorsatz und Fahrlässigkeit
Antwort von Holzkohle am 01.03.2018, 17:05 Uhr
das Problem an der Geschichte sind die Begriffe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Und der Vorsatz ist, rein rechtlich gesehen, in diesem Fall nicht gegeben. Die Raser sind nicht mit dem festen Ziel auf den KuDamm gedüst um jemanden zu töten... ABER sie haben es billigend in Kauf genommen, wenn ich über mehrere rote Ampeln mit 170 Sachen eine (egal um welche Uhrzeit immer belebte) Haupstraße im Zentrum Berlins befahre... Für mich als Laie (oder wenigstens als gelernte ReNo) ist das eigentlich das Gleiche... :( -
Mich macht das Urteil wütend und ich bin geschockt.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von kati1976 am 01.03.2018, 17:08 Uhr
Viele Raser,rasen weil die ganz genau wissen das es eine.lächerliche Strafe gibt.
Würde es eine Anklage/Verurteilung wegen Mordes geben würde,dann würden einige sicher nicht Rasen. Ich hoffe es zumindest.
Re: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Antwort von Falbala am 01.03.2018, 17:18 Uhr
Jemand, der rast, nimmt Tote billigend in Kauf, ganz Deiner Meinung.
Wenn jemand wie ein Gestörter rast, und dann schockiert ist, DASS er jemanden getötet hat, sollte zusätzlich noch eine Psychotherapie verschrieben werden. Wegen Realitätsverlust...
Raserei und rüpelhaftes Verhalten im Straßenverkehr sollte generell sehr viel strenger geahndet werden. Ich bin eh für ein Tempolimit auf Autobahnen, aber dazu wird es nie kommen. Dazu ist die PS-starke Autolobby zu mächtig.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von shinead am 01.03.2018, 17:39 Uhr
Das darfst Du gerne hoffen.
So funktioniert das aber leider nicht.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von kati1976 am 01.03.2018, 17:42 Uhr
Ja leider.
Ich wäre für lebenslanges Fahrverbot,hohe Geldstrafe und Sozialstunden am besten dort wo Unfallopfer behandelt werden (Krankenhaus,Reha usw.)
Etliche Strafen kann man nicht Strafen nennen. Es wird Zeit das endlich was passiert. Aber das wird sicher nie.
Re: ...meiner Meinung nach...
Antwort von SassiStern am 01.03.2018, 18:32 Uhr
In den Gesetzen wird aber der Strafrahmen festgehalten.
Re: Der BGH hat gerade das Mordurteil gekippt
Antwort von SassiStern am 01.03.2018, 18:34 Uhr
Woher willst Du denn wissen wie viel Morde es in den USA geben würde, wenn die Strafen so lasch wären wie in Deutschland?
Re: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Antwort von tonib am 01.03.2018, 18:37 Uhr
Meiner (durchaus löchrigen) Erinnerung nach reicht billigendes Inkaufnehmen durchaus für Vorsatz aus, wenn der Erfolg für möglich gehalten wird. Das wäre gerade nicht mehr Fahrlässigkeit.
sehe ich anders, Holzkohle
Antwort von Benedikte am 01.03.2018, 18:55 Uhr
ich glaube, dass Du hier nicht sauber trennst zwischen bewusster Fahrlaessigkeit und Eventualvorsatz
und ich sehe auch Eventualvorsatz. Der Tod des Opfers war nicht angestrebt, daher kein dolus directus. Aber der Tod war vorhersehbar und der ist trotzdem drauflosgerast WEIL er eben den Tod, auch wenn er ihn nicht anstrebte, in Kauf genommen hat. Dolus eventualis.
Fahrlaessigkeit waere, wenn er sagt, ach , ich rase zwar wie ein bekloppter, bin aber so ein toller Fahrer, bei mir passiert da nichts. Das war ja wohl Thema des Prozesses, die wahnsinnige Selbstueberschaetzung des Herrn
Re: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Antwort von IchiNiSan am 01.03.2018, 19:21 Uhr
Die alleinige Kenntnis des Risikos reicht ja aber gerade nicht aus, um den bedingten Vorsatz zu bejahen, sonders es muß zu dem Wissen auch noch das Wollen kommen - beim bedingten Vorsatz ggf in Form des "ist mir egal". Das konnte aber dem Fahrer in dem Raser-Fall gerade nicht nachgewiesen werden, wie es eben in den Fällen, in welchen zu der Fremdgefährdung eine gleichzeitige Eigengefährdung kommt, in der Regel schwierig wird das "Wollen- Element" zu bejahen.
Thomas Fischer hat dazu ein interessantes Gedankenexperiment angestellt:
"Und was ist dann eigentlich mit den zehntausend Kraftfahrzeugführern, die jeden Tag in verkehrsberuhigten 30er-Zonen mit 60 an geparkten Autos vorbeifahren? Jeder von ihnen weiß doch exakt dasselbe wie der Ku'damm-Raser: Dass er bei dieser Geschwindigkeit keine Chance hat zu bremsen, wenn 15 Meter vor ihm ein Kind auf die Straße läuft. Und so geschieht es denn ja auch, in jedem Jahr ein paar Dutzend Mal. Das müsste dann doch wohl ebenfalls "Mord" sein. Und das Fahren in der 30er-Zone mit 60 km/h ohne Unfall ist dann versuchter Mord. Viel zu tun für die Schwurgerichte!"
Re: ...meiner Meinung nach...
Antwort von miaandme am 01.03.2018, 22:29 Uhr
Lächerliche 1,5 Jahre für langjährige Steuerhinterziehung. Das heißt, über Jahre immer wieder kriminelle Energie aufgewendet, ganz bewusst und vorsätzlich, in dieser Millionenhöhe. Das nenne ich mit dem blauen Auge davon gekommen.
Vor allem
Antwort von Pebbie am 03.03.2018, 10:53 Uhr
gibt es ja Gesetze die einen höheren Strafrahmen bei Delikten die gegen Menschenleben gehen, vorsehen. Sie werden nur nicht angewendet, weil man ja immer Gründe findet dem Angeklagten mildernde Umstände zu Gute zu halten.
Irgendwie werden Verbrechen gegen die Gesellschaft ( Betrug, Steuertrickserei ) oftmals strenger bewertet als ein Verbrechen gegen einen Einzelnen.
Für mich können solche hirnlosen Raser gerne härter bestraft werden.
Re: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Antwort von .Anna. am 03.03.2018, 18:59 Uhr
Danke für den Hinweis auf den Beitrag des ehemaligen Bundesrichters Thomas Fischer. Er rückt manches zurecht, was vielen nicht passt/passen wird, die "gefühlt" meinen, es müssten für viele Taten viel schärfere Strafen her.
Nur an einem Punkt ist er im Beitrag ungenau : eine verkehrsberuhigte 30er Zone gibt es nicht. Entweder Tempo 30 oder verkehrsberuhigt - und das heißt dann Schrittgeschwindigkeit.
Ansonsten : Urteilskritik kann sich m.E. der erlauben, der den Prozess von A-Z in der Verhandlung mitverfolgt hat. Ein zweispaltiger Zeitungsartikel über einen mehrtägigen Prozess kann keine hinreichende Beurteilungsgrundlage geben.
Schließlich : In Strafprozessen ab einem deutlichen Gewicht sind ehrenamtliche Richter - Schöffen - Beteiligt. Deren Stimme zählt genau so viel wie die der Berufsrichter. Wer also meint sehr gut zu wissen, wie zu bestrafen ist, melde sich bitte als Schöffe. Normalerweise wird man z.B. von einer Institution oder etwa auch einer Partei vorgeschlagen; Selbstbewerbung bei der Gemeinde geht aber auch.
Danke, und neue Pläne
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