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Geschrieben von Hubbeldubbel am 04.03.2018, 17:09 Uhr

leaelk & Julie

@ leaelk
Du meinst ne Rechtsbehelfsbelehrung enthalten die Schreiben nicht ;-) Logisch wenns kein Verwaltungsakt ist. Ich bin nur darauf eingegangen, weils die Fragestellerin in der Überschrift ansprach. Viele Menschen glauben man könne bei "jedem" Schreiben Widerspruch einlegen...

Ich glaube auch nicht das es ein Bundesland gibt, wo das per Bescheid läuft und wie ihr nun bestätigt in NRW gibts ne Zu- oder Absage, außer Druck machen, kann man da gar nichts. Muss man aber aufpassen, sich nicht zu verkämpfen.

@Julie

Auch bei uns:
Sekretärin, Gebäude, Hausmeister = Kommune
Rest Schulverwaltungsamt = Land...

Dennoch kümmern sich BM und LR bei Problemen, sollten gewählte Volksvertreter immer ;-)

 
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