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Geschrieben von Himbaer am 04.03.2018, 19:55 Uhr

Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Die Frage ist doch auch, ob man sein Kind auf einer Schule haben möchte, wo man es reingeklagt hat?!

Beim Anmeldegespräch des Großen, sagte uns die Schulleiterin durch die Blume, dass er einen Platz bekommt, wenn wir ihn anmelden. Zum Kind sagte sie, dass sie uns dass jetzt aber nicht wirklich zusagen darf, da wir sonst Klagen könnten, wenn es eine Absage gibt.
Es scheint also möglich zu sein.
Ich sehe aber die Gewinnwahrscheinlichkeit wie du, plus den oben genannten Punkt.

 
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