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Geschrieben von shinead am 05.03.2018, 8:10 Uhr

Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

>> und das der privatrechtliche Bereuungsvertrag mündlich geschlossen wurde und gilt!

Das wird auf Erklärungsirrtum raus laufen. Sprich: er hat es nicht so gemeint wie es bei der TE angekomen ist.

>>Vielleicht knickt er ein aus Angst vor Klage.
Nicht bei der Beweislage.

Ganz ehrlich: es gibt Dinge, die glaubt man erst wenn man sie schriftlich vor sich hat. Eine Zusage für eine Privatschule gehört dazu. Ggf. steht sogar in den AGB das mündliche Absprachen nicht gelten. Ich würde nichts tun und dafür versuchen im kommenden Jahr zu wechseln.

 
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