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von Pebbie  am 04.03.2018, 18:57 Uhr

Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Meine Kinder besuchen eine private Ersatzschule ( auch NRW ).
Da es nur um die 15 Schulplätze für Klasse 5 für externe Schüler gibt, die nicht die Grundschule der Einrichtung besucht haben, finden die Aufnahmehospitationen und Elterngespräche im November statt, so das bei Ablehnung zu den normalen Anmeldezeiträumen die Anmeldungen erfolgen können.
Privatschulen können entscheiden wie sie möchten, der Vertrag kommt zustande wenn man den Vertrag gegengezeichnet vorliegen hat. Man muss natürlich nicht diskutieren das das Verhalten des Rektors fragwürdig ist, aber eine Handhabe sich da "einzuklagen" hast Du nicht, da privat und nicht aufnahmepflichtig.

 
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