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Geschrieben von As am 29.04.2020, 15:41 Uhr

Was meint Ihr, hat er recht?

Ich finde, dass die Voraussetzung falsch ist, dass der derzeitige Zustand (Lockdown) in erster Linie dem Schutz von Menschenleben "um jeden Preis" dient. Darum ging es nie, weil wir doch wissen, dass oft auch beste Intensivmedizin nicht jedes Menschenleben retten kann. Es ging doch eigentlich von Anfang an um die Vermeidung der Überlastung der Krankenhäuser. Und die daraus resultierende Triage. Die ist, im Gegensatz zu palliativmed. betreutem Sterben, nicht mit der Würde des Menschen vereinbar.

Wie ist denn die Würde des Menschen definiert?
Wie würdet ihr sie definieren?
Für mich gehört das Recht auf Leben da ganz grundlegend dazu. Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nicht dazu gehört für mich das Recht auf Abiball und Spielplatzbesuch, das Recht auf Shoppen und Nagelstudio. Letzteres har hier niemand geschrieben, das war
jetzt zugespitzt. Ich weiß nicht, ob das vom Recht auf freie Entfaltung zwingend abgedeckt wird.
Es gibt ganz viele Rechte, die wir glücklicherweise haben, bei denen man aber überlegen kann, ob deren Verlust unmittelbar unsere Menschenwürde beeinträchtigt.

Ein Straftäter im Strafvollzug zum Beispiel verliert ja allerhand Rechte, aber das im Grundgesetz garantierte Recht auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit behält er. Sonst würde ja jede geschlossene Vollzugsanstalt dem Grundgesetz widersprechen.

Ich bin nicht sicher, ob mein Gedankengang richtig ist, aber mir widerstrebt es, ökonomische Interessen über Maßnahmen zum Verhindern einer möglichen "Selektion" ( Ich weiß, ganz böses Wort) von Kranken nach ihrem "Restwert" für die Gesellschaft zu stellen. Aber was anderes ist Triage doch nicht. Da ist die Würde am Arsch.

 
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