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Geschrieben von Johanna3 am 18.08.2013, 0:01 Uhr

vorübergehender Wechsel

Hallo!

Ich verstehe das Problem nicht. Für die Dauer der Erkrankung deines Zahnarztes kannst du doch zu einem Zahnarzt deiner Wahl gehen. Wenn dein Zahnarzt wieder arbeitsfähig ist, gehst du wieder zu ihm in die Praxis.

Soviel ich weiß machen Ärzte üblicherweise lediglich einen Vorschlag, wer (wegen Krankheit, Fortbildung oder Urlaub) ihre Vertretung übernimmt.

Freundliche Grüße

Johanna

 
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