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Geschrieben von tinai am 06.12.2005, 16:36 Uhr

Urheberrecht

hat immer immer der, der geschaffen hat (Diplomarbeit, Übersetzung, Fotoaufnahmen, Auftragsarbeiten im künstlerischen Bereich, Werbeprospekte, Presseaufnahmen), ganz egal wer oder was Objekt des Urhebers ist.

Du vermischt zwei Dinge. Der Abgebildete ist nicht der Urheber!

Selbst wenn der Fotograf die Negative oder Dias oder digitalen Daten mitgibt besitzt er das RECHT daran. Nur wenn er expressis verbis darauf verzichtet, kann der neue Inhaber damit machen was er will. Die zweite Alternative ist, dass er das Recht zur Vervielfältigung einräumt ohne sein eigenes Recht aufzugeben (z.B. im Lizenzgeschäft oder bei den kommerziellen Fotodatenbanken).

Gruß Tina

 
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