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Hallo, Du hast meine Frage nicht beantwortet: Woher weißt Du denn, daß das StGB bei Terrorverdächtigen nicht unbedingt greift?? Das würde mich wirklich interessieren, nicht allgemeine (!) Internetseiten zum Thema Terrorismus. Oder hab ich nur nicht richtig gelesen? LG Antje


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StGB ;-)


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Also greift das StGB anscheinend doch *LOL* DAS nenn ich konkrete Info, vielen Dank! LG Antje


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gern geschehen


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"Und wieso behauptet dann Schwoba, daß dieses StGB nicht bei Terrorverdächtigen greift? (Da musser doch eine Quelle haben)" oder einfach keine Ahnung??


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Siehe unten... Natürlich greift das StGB bei Terrorverdächtigen.


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Um die eigene Meinung zu unterstreichen, einfach etwas behaupten? Schon bissl komisch. Naja... LG Antje


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vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?


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Rennn, schnell!!!!!!! *auchduckundwegrenn* (zwei doofe,...)


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Problem ist, daß das StGB eben nicht greift, wenn Straftaten mehr oder weniger nicht beweisbar geplant, aber eben noch nicht begangen wurden. Schließlich steht vor der Strafe immer noch die Tat. Daher mußten Gesetze zur Terrorbekämpfung her, die aber eher sekundär direkt mit den Straftaten zu tun haben. Der Terrorakt an sich läßt sich mit dem StG ganz gut abdecken, ist ja alles drin, was man so braucht: Mord, Totschlag, Körperverletzung, Aufhetzung zu kriminellen Taten etc. ;-)


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:-)


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das Gesetzt zur Bekämpfung des Terrors ist nur ein Unterpunkt des StGB; nach diesem erfolgt nämlich die Verurteilung. Stichwort: Rechtsgrundverweisung


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Vgl. § 88 II!!!!!!


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Ja, so hätte ich es auch sagen wollen, eben daß diese Gesetze ein Ergänzung und keine Konkurrenz sind... Nach nur ein paar Semestern Rechtswissenschaften kann ich leider nur als Hobbyjuristin und fachsprachlichen Lücken klugscheißen *lach*


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Natürlich greift das STGB ! Da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt ! siehe Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc. pp ! Es werden bei der Terrorbekämpfung andere Mittel und Maßstäbe angewendet und das STGB ist da sicher nicht das Maß aller Dinge ! Oder glaubst Du ernsthaft man hätte Atta (wenn es nicht geklappt hätte) wegen versuchter Flugzeugentführung verurteilt ? Grüßle


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Das nervt !


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ne, aber u.a. wegen Mordes ;-) wieso werde ich persönlich?


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Nachdem Du mich ja mit Infos ZUGEBALLERT hast *LACH*


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hierfür gabs bei uns schon mal Schulverweise!


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"vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?" da vielleicht ! Um beim Thema zu bleiben. Ich schrieb doch wenn es nicht geklappt hätte, da wäre ja noch keiner Tot gewesen ! Keine Toter - kein Mord ! Grüßle


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Bei uns ist das normale Ausdrucksweise ! Und in der Schule sind wir alle nicht mehr wirklich, wobei für manche würde es sicher nicht schaden ! Grüßle


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wird jetzt waterman Beifall geheischt, weil er DEINE Interessen gegen mich vertritt. Aber egal !


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Aber "Versuchte Tötung in mehreren Fällen" PLUS Flugzeugentführung. Und da die Tat in den USA begangen wurde, wäre Rechtsstand auch dort gewesen, somit hätte unser StGB eh wenig ausrichten können... Du kommst nicht raus aus der Nummer ;-)


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.


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wo wir beim versuchten Mord/Totschlag wären, §§ 22 - 24 StGB mit Verweis auf Straftatbestände :-) --"vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?"-- die Frage habe ich in den Raum geworfen ;-)


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"Und da die Tat in den USA begangen wurde, wäre Rechtsstand auch dort gewesen, somit hätte unser StGB eh wenig ausrichten können..." Deshalb wurde das Gesetz zur Bekämpfung des Terrors ins Leben gerufen ;-) Stichwort: Grenzüberschreitende Strafverfolgung von Terroristen :-)


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warum gibt es eine verschärfte Gesetzgebung, wenn das STGB doch schon alles berücksichtigt ? Weil eine Rechtslage geschaffen werden musste bzw. geschaffen wurde, die sich über die bisherige hinwegsetzen kann und die in speziellen Fällen Berücksichtigung findet. So meinte ich es ! Grüßle


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"Bei uns ist das normale Ausdrucksweise " nun, ich weiß ja nicht wo Du herkommst. Allerdings gibt mir das zu bedenken!


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jaja


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...lassen wirs. Das ist allerunterste Schublade, Danke!


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das dachte ich mir auch gerade!


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aber leider keine Verurteilungsgrundlage bildet! Dies bleibt dem StGB ;-) Nochmals: Stichwort Rechtsgrundverweisung


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Dann hat Atta ja Glück gehabt ! Sonst wäre er noch mit 5 Jahren auf Bewährung davongekommen ! Grüßle


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aber man kann ja nicht alles wissen ! Hauptsache man unterstellt erstmal was ! Doch ja, langsam wird es mir hier doch zu feindseelig ! Grüßle


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muss ich das jetzt verstehen?


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schwäbischer Ausdruck? Also wärs doch an der Zeit ein schwäbisches Strafgesetzbuch einzuführen ;-) Aber Unterdrück werdet ihr hoffentlich nicht, oder?


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Gibt es darunter auch einen "echten" Jurist??? Würde mich mal interesseieren, da man sich hier schon gegenseitig mit Paragraphen bewirft.... ;-) Gruss, Chrissie - die zwar Jura (in Basel) studiert, aber nicht beendet hat, weil sie die Chance auf eine Tanzausbildung bekam


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obwohl die juristerei auch ein "heißer Tanz" werden kann :-)


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Hallo! Welche Art Tanzausbildung hattest Du denn? (Ich liebe Steptanz und HipHop)