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Geschrieben von ninas59 am 06.12.2005, 17:38 Uhr

@cats_mone

schon, angenommen ein Fotograf macht ein Klassenfoto, einer kauft es, kopiert und verteilt es.

Tja, da bleibt nur die Frage, was wurde gekauft. Eigentlich nur das Foto.

Angenommen ich bezahle einen Fotografen für seine Dienstleistung mit Anfahrt und Stundenlohn, ist das was Anderes als wenn er das kostenfrei macht und er dann nur den Erlös der Bilder bekommt.
Allerdings muss im ersten Fall die Abtretung der Rechte geklärt werden.

Auch wenn dann der Fotograf alle Rechte abtreten würde, bliebe ihm das Urheberrecht (das Urheberrecht ist nicht übertragbar) erhalten. Dies würde verletzt sobald das Bild verändert würde (Kopien unterliegen dem Nutzungsrecht).

Was wieder was Anderes ist, wenn der Fotograf alles von einer weiteren Person machen lässt und lediglich auf den Auslöser drückt, dann hätten sie ein gemeinsames Urheberrecht was wiederum.....blablabla

 
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