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Geschrieben von ninas59 am 06.12.2005, 17:50 Uhr

Und wer hält den Blitz?

er muss künstlerisch am Werk tätig sein. Also man müsste seine Handschrift sehen.
Blitzhalten gilt nicht, Einleuchte wäre was anderes... das wird aber nicht so gehandhabt in der Praxis. Der Beleuchter ist der Hivi und der Depp, da der Fotograf das Licht dann abnimmt, hat er sich die REchte gesichert.

Die Personen haben kein Urheberrecht, sondern ein Persönlichkeitsrecht.

 
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