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Geschrieben von NR. 3 am 06.12.2005, 15:24 Uhr

hoffentlich kommt jetzt nicht waterman und haut mir das BGB oder Urheberrechtsgesetz um die Ohren :-)

Bei Aktfotos gibt "unsere" Haus-und Hoffotografin die Negative mit, damit Kunden sicher sein können, daß die Bilder nicht woanders auftauchen (wobei das durch digitale Speicherung ja auch relativiert ist). Bei anderen Aufnahmen (auch "Teil-Akt") behält sie aber die Negative.

Prinzipiell bin ich mir mit den Rechten aber unsicher. Das Bild wird doch eigentlich vom Fotografen gestaltet, ist er da nicht "Künstler", der Rechte an seinem "Werk" hat? Dagegen stünde das "Recht am eigenen Bild", wie du es beschreibst...

Was gilt denn da mehr?

Grüße
Stephanie

 
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