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Geschrieben von ninas59 am 06.12.2005, 16:37 Uhr

Schwoba und Waterman da liegt Ihr grottenfalsch!

Ich würde Tinai recht geben.

Der Fotograf hat das Urheberrecht, die abgelichtete Person, das Persönlichkeitsrecht, und sobald ich das Foto bezahle erwerbe ich das Nutzungsrecht.

 
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