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Geschrieben von ninas59 am 06.12.2005, 17:53 Uhr

Und wer hält den Blitz?Ach und noch

Sobald die Person auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist, oder mit dem Inhalt des Bilder ins zusammenhang gebracht werden kann, muss die Genemigung eingeholt werden.

Beispiel, wenn du in Wien einen Fiakker fotografierst, und dieser zu erkennen ist, musst du die Genehmigung einholen, wenn du das Bild ins Internet stellst, ansonsten gibt es Strafen. Anders ist es mit vorbeigehenden Personen.

 
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