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Geschrieben von cube am 14.03.2019, 9:07 Uhr

Und ist neben Empörung und Tratschen auch etwas unternommen worden?

Die Verwendung/öffentliche zur Schau Stellung von Nazi-Symbolen ist verboten und ein Fall für den Verfassungsschutz. Da ein 4-jähriges Kind wohl kaum als Volksverhetzerin bezeichnet werden kann, wäre es aber zumindest gegen die guten Sitten. Um mal rein rechtlich zu bleiben. Zu Hause können sie gerne so rumlaufen, aber nicht in der Öffentlichkeit.
Also ganz klar (neben aller Moral, Ethik etc): die Zeichen sind verboten, das öffentliche Tragen solcher ein Straftatsbestand. Der KiGa hätte also das Kind umziehen müssen oder wieder nach Hause schicken und dann Anzeige gegen die Eltern erstatten.
Die guten Nachbarn, die sich so schön empören, hätten das auch tun können/müssen, anstatt nur empört zu tratschen.
Ich zumindest verstehe es so, dass eben nichts passiert ist.
Und genau das finde ich am allerschlimmsten dabei: sich empören, tuscheln etc - aber bloß nichts tun - das überlässt man mal schön den anderen. Man will ja keinen Ärger ...

 
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