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Geschrieben von Goldbear am 20.05.2014, 11:31 Uhr

Trinkgeld nicht für die Bedienung ?

nein, der Chef darf das Trinkgeld nicht einbehalten, siehe § 107 Gewerbeordnung. Es gibt Modelle, bei denen das Trinkgeld auf alle Mitarbeiter aufgeteilt wird (z.B. Küchenpersonal), das muss aber soweit ich weiß mit den Mitarbeitern abgesprochen sein. Der Chef hat keinen Anspruch auf das Trinkgeld.
Sachen gibt's!! Ich würde jegliches Trinkgeld zurückweisen mit der Begründung, dass es der Chef für sich beansprucht. Oder mal nachfragen, ob der Inhaber diesen zusätzlichen Gewinn auch ordnungsgemäß versteuert.
VG
Goldbear

 
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