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Geschrieben von Ebba am 22.03.2014, 22:48 Uhr

Teenager und Alkohol

Das Jugendschutzgesetz wendet sich, mit dem Verbot der Abgabe von Alkohol, an Verkaufsstellen, also Supermärkte, Spirutuosenhändler, Restaurants, Kneipen u.ä. Denen ist es verboten alkoholische Getränke an unter 16 jährige bzw branntweinhaltige Getränke an unter 18 jährige abzugeben. Anderen Erwachsenen ist das erstmal durchs JSchG nicht verboten. Möglicherrweise liegen Aufsichtspflichtverletzungen vor, wenn sie das Trinken zulassen oder gar unterstützen. Allerdings setzt das voraus, dass sie die Aufsicht über das Kind/den Jugendlichen hatten. Davon kann man idR nicht ausgehen, wenn der Jugendliche sich bei älteren Freunden aufhält, vmtl. noch nicht einmal, wenn sie gleichaltrige Freunde besuchen, deren Eltern anwesend sind. Ich jedenfalls würde einen Teufel tun und offiziell die Aufsicht für die Freunde meiner Tochter übernehmen, so die Eltern sie nur denn übertragen wollten. Natürlich heißt das nich, dass ich nicht nach bestem Wissen und Gewissen auf die Anwesenden achte. Aber bei 15-16 jährigen kann und muss man ja nun wirklich nicht nachschauen, was sie so in ihrem Zimmer tun u. Alkohol ist leicht reingeschmuggelt.

Und ja, ich denke im beschriebenen Fall auch, dass die Mutter sich hier ihre Tochter zur Brust nehmen sollte, die obwohl sie es besser wissen sollte und so klein ja auch nicht mehr ist, Wodka getrunken hat. Ihre Mutter hat da doch sicher schon mal mit ihr gesprochen, dass das ganz und gar nicht gut für sie ist.
Die Polizisten hatten da schon recht mit ihrer Äußerung.

 
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