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Geschrieben von Steffi528 am 22.03.2014, 8:24 Uhr

Schau mal hier

http://jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php

Wodka gehört NICHT zu den Getränken, die man ab 14 Jahren im Beisein von den Personensorgeberechtigten (!!!) konsumieren darf. Waren es denn Personensorgeberechtigte?

Hat das Kind / Jugendlicher wirklich freiwillig mitgetrunken?

 
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