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Geschrieben von Birgit67 am 22.03.2014, 13:26 Uhr

es machen sich beide Strafbar

der Verkäufer der den Alkohol an unter 18-jährige verkauft genauso wie der über 18-jährige der einem Minderjährigen den Alkohol gibt - das wissen nur leider die wenigsten - ausnahmen sind da die direkten Erziehungsberechtigten - was aber durchaus einen Besuch des Jugendamtes dann nach sich bringen wird.

gilt auch für Zigaretten!!!!


Wenn die o.g. Personen von der Polizei erwischt werden gibt es eine ordentliche Geldbuse und einen Vermerk - bei Wiederholung gibt es eine Anzeige.

Gruß Birgit

 
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