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Geschrieben von dennethw am 22.03.2014, 8:14 Uhr

Teenager und Alkohol

Mal eine Frage. Ist es möglich Erwachsene anzuzeigen, die einem Kind unter 16J Wodka geben? Ach ja Kind hat freiwillig mit getrunken.
BG

 
45 Antworten:

Schau mal hier

Antwort von Steffi528 am 22.03.2014, 8:24 Uhr

http://jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php

Wodka gehört NICHT zu den Getränken, die man ab 14 Jahren im Beisein von den Personensorgeberechtigten (!!!) konsumieren darf. Waren es denn Personensorgeberechtigte?

Hat das Kind / Jugendlicher wirklich freiwillig mitgetrunken?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 8:36 Uhr

was genau möchtest du mit einer anzeige erreichen?
anzeigen geht vll, aber es wird wahrscheinlich eingestellt.

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 8:38 Uhr

Klar kann man anzeigen.und sollte man meiner Meinung nach auch.
Glg

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 8:42 Uhr

sollte man auch jeden mittelsmann anzeigen, der einem teenie unter 18 zigaretten vermittelt? so als konsequenz?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 8:46 Uhr

Mir hat das Jugendamt sogar geraten das anzuzeigen. Es ging darum, dass er einen Kumpel hat, der mit 13 schon Wodka trank. Ich hab mich damals beraten lassen und der Mitarbeiter meinte, man könne ab einem gewissen Alter nicht jeden Kontakt verbieten, sollte das Kind über die Folgen aufklären (Intoxikation, Intensivstation mit Windeln etc) und die Verantwortlichen anzeigen. Und genauso würde ich es auch tun!

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 8:50 Uhr

hat der mitarbeiter des ja auch gesagt, was dann passiert? nach der anzeige?
sind es denn immer die gleichen personen, von dem das kind den wodka "bezieht". sagt das kind das auch, wer es ist?
HAST du die verantwortlichen angezeigt?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 9:32 Uhr

Das würde ich bei Zigaretten auch machen ja.Im übrigen auch bei Filmen.
Die Folgen kenne ich jetzt nur bei offiziellen Verlaufsstellen. Da wird erst persönlich von der Polizei verwarnt,dann gibts ne Geldstrafe,dann droht der Entzug der Lizenz...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 9:35 Uhr

Ich bin aber auch deshalb so empfindlich was Alkohol angeht,weil meine nichte fast an einer AlkoholVergiftung gestorben wäre,nachdem ein Kumpel eine Wodkaflasche aus dem Vorratsraum seiner Eltern mitgebracht hat. Alle dreizehn Jahre alt zu dem Zeitpunkt...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 9:39 Uhr

ich gehe nicht davon aus, daß die ap jemanden meint, der verkauft hat.
DAS ist eine ganz andere geschichte, da würde ich auch sofort handeln. bei unseren überschaubaren verkaufsstellen im städtchen wird das sehr streng gehandhabt.

ich gehe davon aus, daß es sich um irgendjemanden aus dem bekanntenkreis der ap oder des kindes handelt.

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 9:44 Uhr

ich hatte das thema schon vor etwa 5 jahren, da gab es eine wilde party im haus von damals 13jährigen. die kinder hätten die alkohollieferanten nur niemals verraten.....
in einem anderen fall hätte ich auch gerne den volljährigen bruder eines kindes angezeigt, aber ich weiß nicht, was es gebracht hätte. damals waren die belieferten 15. 13 ist natürlich ne andere hausnummer und ob man die eltern anzeigen kann, wenn das kind den wodka aus dem schrank stiehlt???

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 9:46 Uhr

Bei Bekannten würde ich erstmal ansprechen und mit Anzeige drohen,sollte es nochmal vorkommen...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 9:49 Uhr

Hätte man können. Die Eltern müssen den alk so verwahren,dass die kids nicht drankommen. Allerdings war das eh für alle so ein schock,dass so etwas wohl nie wieder passieren wird.die Eltern haben deshalb auch auf eine Anzeige verzichtet...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2014, 9:58 Uhr

Echt? Muß man das? So wie Waffen? Wo steht das?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 10:02 Uhr

bin auch ganz verdattert und ganz froh, daß ich nie wodka hatte/habe, der stibitzt hätte werden können!!!
auch bei zigaretten??? dann muß ich dem ehemann die folgen aufzeigen.
was ist mit dem frei zugänglichen keller der vermieter? wenn die da alkohol lagern, machen sie sich auch strafbar???

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 10:06 Uhr

Wo das steht kann ich euch nicht sagen.die Polizei fragte damals,ob sie anzeigen wollen.ich denke,es geht darum,dass man kids keinen Zugang bietet.also gehört da wohl auch die richtige Verwahrung dazu...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2014, 10:15 Uhr

Und wie geht "richtige Verwahrung"?

Ich habe eine angebrochene Flasche Baileys im Kühlschrank. Brauche ich jetzt einen abschließbaren Kühlschrank? Und wo soll ich den hinstellen?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 10:15 Uhr

Es war eine präventive Frage, mein Kind hat nicht getrunken! Die Anzeige bringt freilich was, und wenn es Angst und Schrecken ist!

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 10:18 Uhr

meinst du, eine anzeige ist dann noch so angsteinflößend und schrecklich, wenn sie dann mangels öffentlichen interesses eingestellt wird?
was lernt der täter daraus?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2014, 10:26 Uhr

Ich habe mal ein Kino angezeigt wegen lascher FSK-Kontrollen. Brachte genau gar nichts. Zumindest weder Angst noch Schrecken für den Kinobetreiber.

Lediglich dem Kind war dann klar, daß Mama ernst macht. Wobei das Kind da auch mehr nolens-volens reingeriet. Da war die wichtige Lektion sowieso eine ganz andere.

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 10:30 Uhr

Es zeigt dass man dagegen ist, der Rest ist Sache der Justiz! Da ich täglich immer mehr junge dummgesoffene sehe, liegt mir das halt am Herzen...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Ebba am 22.03.2014, 10:36 Uhr

D.h., wenn Kids in einem Supermarkt den dort idR freiverkäuflichen Hochprozentigen stehlen, dann kann ich den Inhaber des Supermarktes mit Erfolg anzeigen?
Ich denke, die Polizisten haben Bködsinn erzählt. Sind half keine Juristen. Solange Hochprozentiger im Supermarkt frei zugänglich ist muss ich ihn als Privatmensch bestimmt nicht gesondert sichern.
Soll das dann auch für Bier und Wein, wenn unter 16 jährige im Haus sind?

Wir haben jede Menge Whisky, Likör usw. frei zugänglich zu Hause.nIch vertraue meiner Tochter soweit, dass sie dafür sorgt, dass sich keiner ihrer Kumpel daran vergreift, wenn wir nicht zu Hause sind.

Anzeigen würde ich einen Privatmenschen nie und nimmer, wenn dort Kinder oder Jugendlich sich auf irgendeine Weise beschafften Hochprozentigen trinken. Allenfalls würde ich mir die Jugendlichen, insbes. meine Tochter zur Brust nehmen, Was habe ich davon einen Erwachsenen anzuzeigen und die Kinder saufen auf der Straße oder beim nächsten Kumpel weiter?

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 10:37 Uhr

ich verstehe dich, wie gesagt, ich hätte diesen bruder am liebsten windelweich geschlagen und meinem baby die erste erfahrung mit wodka erspart, aber das ist ein weiterer grund, warum ich von gesetzen und juristischen verfahrensweisen in diesem land nicht überzeugt bin.
ich habe aber keine ahnung, wie man es anders regeln könnte. selbst wenn, auf mich hört ja eh niemand

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 10:59 Uhr

Genauer kann ich euch das gerade nicht sagen.da müsste ich nochmal nachfragen. Vielleicht die Eltern,weil die kids noch nicht volljährig waren?oder weils schon um Körperverletzung ging?

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Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von DK-Ursel am 22.03.2014, 11:16 Uhr

die "Kids" also, die Jugendlichen, unsere Kinder, nicht wie Deppen zu behandeln, sondern wie inzwischen selbständige, auch in vielem eigenverantwortliche menschen.
Mit ihnen reden, daß und warum manAlkoholkonsum nicht möchte, bringt mehr als das Schloß vor der Kühlschranktür.


Wenn ich hier gerade mal wieder mitlese, sträuben sich mir die Haare.
Da kenne ich zig Leute,die auf Dtld. schimpfen, weil dort ja alles so reglementiert sei, alles gehe nach Vorschrift, jeder sei des anderen Feind und spioniere ihn aus, zeige an etc,. --- und was läuft gerade hier ab?

Dawird nach noch mehr Gesetzen gerufen, die in die Privatsphäe hineingehen, da wird nach härterer Bestrafung derer gerufen, die Alkohol an Teenager vermitteln (aber ist klar, wiear im anderenThread zum "Armen Dtld." noch die Parole: Steuern seien eben wichtiger als Menschenleben?)--- aber ich lesenirgends, daß man evtl. auch mal mit seinen Kindern ein wirklich ernstes Gespräch führen soltle, daß man ihnen Alkohol aus gutengründen noch nicht erlaubt.

Bringt nichts?
Doch, tut es.
Es ist erwiesen inderSuchtberatung, daß die Kinder, die derartige Regeln undGrenzen bekommen, zumindest nicht so viel trinkenwie die, derenEltern abwinken: "Wieso soll ichdareden,die tun´s ja doch!".
Mal abgesehen on anderenguten gründen, andieVernunft seiner kinder (undder Erziehung,diesie bis dahin doch beiEUCH genossen haben) zu glauben.

Aber daß Vertrauen in Eure Kinder recht klein ist, merke ich auch in anderen Zusammenhängen - unddasist eben generell Mißtrauen in Eure eigene Erziehung.
Tja, wenn die so wie hier kaum stattfindet, wundert es mich nicht.

So,das war der provokative Beitrag uzm Wochenende von mir - ab jetzt nur noch sonntagstaugliche Beiträge, falls überhaupt.

Viel Spaß noch bei den Rufen nach den Verurteilungen der anderen!

Gruß Ursel, DK
P.S.: Ich bin durchaus dafür, daß Alkohol nicht ausgeschenkt wird an Jugendliche, und daß Ntigung uz Alkohol bzw. vielleicht sogar heimliches Zufügen von Wodka u.ä. in harmlose Getränke natürlich geahndet werden muß -aber alles kann ein Gesetzgeber nunmal auch nicht regeln.
DAS würdet Ihr Euch vermutlich auch verbitten!

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2014, 11:21 Uhr

Aber genau darum geht es doch: Wegen was will man die Eltern anzeigen? Gegen welches Gesetz haben sie verstoßen?

Ich habe keine Massen an Alkohol im Haus (wobei das grundsätzliche Problem tatsächlich darin liegt, daß ich selber sehr WENIG trinke - den Baileys habe ich vor mehr als einem Jahr von einer Freundin geschenkt bekommen, wir tranken dann zusammen zwei oder drei Gläschen, viel mehr ist seitdem auch nicht weggegangen). Aber das wenige, was ich dahabe, ist für meine Kinder - sowohl für den U16 als auch für die U18 - mehr oder weniger frei zugänglich. Meine Kinder sind ja auch nicht blöd. Sogar wegschließen hätte nur Sinn, wenn ich den Schlüssel dann quasi dauernd am Körper trage und nachts unter mein Kissen lege.

Hier sind auch andere Dinge frei zugänglich. Medikamente zum Beispiel. Und Streichhölzer/Feuerzeuge. Bis vor ein paar Jahren auch Zigaretten aus meiner Kretek-Zeit.

Ich bin der Ansicht, daß ich meine Schuldigkeit getan habe, wenn ich meinen Kindern erkläre, daß sie da nichts dran zu suchen haben - und ihnen ansonsten vertraue.

Ich hatte übrigens meinen ersten Vollrausch, als ich mit meiner damals besten Freundin den Barschrank ihrer Eltern geplündert habe. Wir waren 15 oder 16, wenn ich mich recht erinnere. Damals hatte "man" einen anständigen Barschrank mit einer ausgesuchten Kollektion an den üblichen Alkoholika. Wir haben aus jeder Flasche etwas genommen, damit es nicht so auffällt. Ich kann mich an keinen Anschiß erinnern, also hat es wohl tatsächlich keiner gemerkt.

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 11:32 Uhr

Dk, du hörst den Schuss manchmal nicht, oder?

An meinem Arbeitsplatz ist ein 23 Jähriger mit Leberzirrhose, Lebenserwartung noch ca 2 Jahre, aus normalen Verhältnissen stammend....

Noch Fragen? Nö, klar sind da die Eltern schuld...

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 12:09 Uhr

Ja, das kenne ich. Ich habe sogar aus dem Barschrank meiner eigenen Eltern getrunken. Habs halt so schlau gemacht, dass es keiner merkt!
Nur hier ging es einfach darum, dass fast jemand gestorben wäre. Ich denke, da geht es dann schon um was anderes. Klar ist alles in Ordnung, solange nichts schlimmeres passiert. Aber sobald was passiert, schaut es halt wieder anders aus.

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 12:15 Uhr

Natürlich soll man auch an die Vernunft der Kinder appellieren.
Allerdings ist es mit dem Alkohol nun mal so, dass gerade unter Jugendlichen auch ein gewisser Gruppenzwang herrscht, dass es ja auch irgendwie lustig ist, sich zu betrinken, und dass man sich da leider auch sehr schnell überschätzt, wenn in jungen Jahren noch die Erfahrung fehlt... Wie man an meiner Nichte sieht, die übrigens aus gutem Elternhaus stammt.
Ich übrigens auch. Und trotzdem habe ich mich am Barschrank meiner Eltern bedient und auf der Straße so manche Flasche Sangria mit Freunden geleert. Im Jugendalter ist manche Vernunft einfach noch nicht so vorhanden. Deshalb ist Jugendschutz und dessen strenge Durschsetzung und Überwachung meiner Meinung nach auch so wichtig.

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 13:22 Uhr

Also ich ging jetzt davon aus, was man tut wenn Erwachsene den jugendlichen hochprozentiges anbieten, nicht wenn jugendliche sich selbst bedienen!?!?

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es machen sich beide Strafbar

Antwort von Birgit67 am 22.03.2014, 13:26 Uhr

der Verkäufer der den Alkohol an unter 18-jährige verkauft genauso wie der über 18-jährige der einem Minderjährigen den Alkohol gibt - das wissen nur leider die wenigsten - ausnahmen sind da die direkten Erziehungsberechtigten - was aber durchaus einen Besuch des Jugendamtes dann nach sich bringen wird.

gilt auch für Zigaretten!!!!


Wenn die o.g. Personen von der Polizei erwischt werden gibt es eine ordentliche Geldbuse und einen Vermerk - bei Wiederholung gibt es eine Anzeige.

Gruß Birgit

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von DK-Ursel am 22.03.2014, 16:00 Uhr

Haaaallooo --- ich höre gut, Ihr lest nur schlecht!
Ich habe nirgends geschrieben, daß ich gegen Jugendschutzmaßnahmen (und Gesetze) bin, und auch ich hätte jedem, der meinen KINDERN Alokohol besorgt hätte, was erzählt.
Im Gegenteil steht bei mir deutlich, daß solche Gesetze nötig sind.

Wo ist Dein Problem -Einsteinmama?
(Der gute Einstein routiert im Grab, bei der Durchsicht, die Du gerade zeigst!)

Nur ist es eben so, daß die besten Gesetze nichts nützen.
Schuld bei Alkoholabhängikeit gibt es wie bei anderen Süchten kaum.
Letztendlich ist, wie bei vielem, auch ein Jugendlicher in der Lage, seinen Verstand einzuschalten und sich auch mal ein NEIN der Eltern zu erinnern oder an deren Argumente.
Genausowenig, wie ich allein darauf vertraue, solltet Ihr auf dieGesetze vertrauen.

Nur lese ich bei keinem außer lambogenie (ich hoffe nicht, das letzte Wort leitet sich von"Genie" ab, oweia) und dies auch erst im letzten Beitrag, also nach meinem, daß Kinder und Eltern AUCH eine Verantwortung haben.

und wenn hier ansonsten darüber diskutiert wird, daß Teenager Alhokol trinken, lese ich auch sehr selten von klaren Haltungen, sondern sehe eben die abwinkenden Gesten fast bildlich vor mir, lese Sprüche wie "die tun´s ja doch" und erinnere dadurch mich an die Mutter bei uns in der Klasse, die ihren Kindern "lieber 2 Dosen in den Arm drückte" und dann ehrlich glaubte, dabei bliebe es.

Solange die Eltern sich nicht trauen, gegenüber ihren jugendlichen Kindern klareGrenzen zu ziehen, sondern dies nur vom Gesetzgeber gegenüber Schwankwirten u.a. fordern, solange erreichen sie ganz genau gar nichts.
Und dafür bin ichschon oft angegriffen worden - letztendlichaber bei meinen Kindern bislang sehr gut gefahren --- und beide sind inzwischen (so gut wie) erwachsen.

Gruß Ursel, DK

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von lambogenie am 22.03.2014, 16:25 Uhr

Dann haben wir aber ganz schön aneinander vorbeigeredet.
Ich bin von Anfang an von der Situation ausgegangen, dass die Eltern es verbieten, die Kids sich das aber heimlich besorgen. Anders kenne ich es nicht. In meiner Familie und auch in meinem Umfeld wird das nicht toleriert und auch verboten und wenn es rauskommt bestraft... Aber wie gesagt, Jugendzeit = schwierige Zeit.
Und im übrigen kommt lambogenie nicht von Genie - also keine Sorge!!!

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2014, 16:40 Uhr

Ich gehe davon aus, daß Dir irgendwas über die Leber gelaufen ist, das nicht das Geringste mit dieser Diskussion zu tun hat. Denn was Leute, die ihren Kindern zwei Dosen Bier in die Hand drücken, zu tun haben mit Leuten, die nach schärferen Gesetzen rufen, und letztere wiederum mit Leuten, die mit ihren Kindern gar nicht über die Gefahren des Alkohols reden - das entzieht sich mir komplett.

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von kravallie am 22.03.2014, 17:38 Uhr

dku ist doch die suchtbeauftragte des forums, mensch stt und einstein, wußtet ihr das nicht??

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Re: Vielleicht bringt es einfach mehr ....

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 18:25 Uhr

Lol! Ich würde sie so gerne auf der Suchtstation ihre Weisheiten predigen sehen! Vor allem, die wären alle sofort geheilt!!!

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von dennethw am 22.03.2014, 19:30 Uhr

Es ging um die 15 jährige Tochter einer Freundin. Sie hat bei älteren Jungs/Männern Wodka getrunken. Mama war total entsetzt und wollte die anzeigen. Polizisten haben gesagt, geht nicht, weil das Mädel freiwillig mit getrunken hat. Das hat mich etwas verwirrt.
BG

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Einstein-Mama am 22.03.2014, 22:36 Uhr

Wahrscheinlich hatten sie einfach keinen Bock ! Natürlich geht das !

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Re: Teenager und Alkohol

Antwort von Ebba am 22.03.2014, 22:48 Uhr

Das Jugendschutzgesetz wendet sich, mit dem Verbot der Abgabe von Alkohol, an Verkaufsstellen, also Supermärkte, Spirutuosenhändler, Restaurants, Kneipen u.ä. Denen ist es verboten alkoholische Getränke an unter 16 jährige bzw branntweinhaltige Getränke an unter 18 jährige abzugeben. Anderen Erwachsenen ist das erstmal durchs JSchG nicht verboten. Möglicherrweise liegen Aufsichtspflichtverletzungen vor, wenn sie das Trinken zulassen oder gar unterstützen. Allerdings setzt das voraus, dass sie die Aufsicht über das Kind/den Jugendlichen hatten. Davon kann man idR nicht ausgehen, wenn der Jugendliche sich bei älteren Freunden aufhält, vmtl. noch nicht einmal, wenn sie gleichaltrige Freunde besuchen, deren Eltern anwesend sind. Ich jedenfalls würde einen Teufel tun und offiziell die Aufsicht für die Freunde meiner Tochter übernehmen, so die Eltern sie nur denn übertragen wollten. Natürlich heißt das nich, dass ich nicht nach bestem Wissen und Gewissen auf die Anwesenden achte. Aber bei 15-16 jährigen kann und muss man ja nun wirklich nicht nachschauen, was sie so in ihrem Zimmer tun u. Alkohol ist leicht reingeschmuggelt.

Und ja, ich denke im beschriebenen Fall auch, dass die Mutter sich hier ihre Tochter zur Brust nehmen sollte, die obwohl sie es besser wissen sollte und so klein ja auch nicht mehr ist, Wodka getrunken hat. Ihre Mutter hat da doch sicher schon mal mit ihr gesprochen, dass das ganz und gar nicht gut für sie ist.
Die Polizisten hatten da schon recht mit ihrer Äußerung.

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Nein, ...

Antwort von Daffy am 23.03.2014, 8:30 Uhr

...die Polizisten hatten nicht recht.

Auf den Verkauf bezieht sich §10 des Jugendschutzgesetzes.

Dann gibt es noch §28:
"(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
...
10.
entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
...
12.
entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,
...
(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. ...
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. "

Ich finde Anzeige sehr sinnvoll, sowohl bei Alkohohl als auch bei Zigaretten - es macht mein Kind als Spielkameraden solcher Typen nämlich unattraktiv. Wodka trinken mit einer 15-Jährigen? Da hätte ich noch ganz andere Sorgen, ob die Jugendiche das nun einsieht oder nicht

Wenn die Beteiligten selber teilweise Jugendliche sind und ihnen Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann, ist es fast noch besser - solche Auffälligkeiten gehen nämlich automatisch zur Führerscheinstelle und es wird zur gegebenen Zeit extra kritisch geschaut, ob die Erteilung einer Fahrerlaubnis verantwortet werden kann.

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Selbstverständlich...

Antwort von lambogenie am 23.03.2014, 9:16 Uhr

Müssen auch Eltern und sonstige Erwachsene das JuschG einhalten. Und bei hartem Alkohol und Zigaretten sieht es keine Ausnahmen vor...

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Das war auch nie die Frage

Antwort von Einstein-Mama am 23.03.2014, 9:26 Uhr

Selbstverständlich bekäme mein Kind seinen Fön und seine Strafe, es ging hier aber ja eher um die Frage in wie weit man rechtlich dagegen vorgehen kann. Und jugendliche mit 15 sind nicht erwachsen, befinden sich in der Entwicklung, rebellieren gegen die Eltern und finden es natürlich cool wenn ein Erwachsener ihnen Verbotenes anbietet....auch ich hab mit 15 heimlich mit Freunden getrunken, wir haben uns den Alk aber hinterrücks besorgt und somit galt der Anschiss eben nur uns.

Darum ging es hier aber nicht!!!

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Jein

Antwort von Ebba am 23.03.2014, 16:41 Uhr

§ 28 Abs. 4 habe ich tats. überlesen. Dennoch hatten die jungen Männer im Fall der OP IMHO keine Pflicht die 15 jährige vom Trinken abzuhalten (aus dem von mir genannten Gründen --> keine Aufsichtspflicht). In einer Kommentierung zu Abs.4 heißt es:

"Sonstige Erwachsene
Absatz 4 erfasst dagegen Verstöße jeglicher Erwachsener. Dazu zählen auch personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen. Wegen § 10 OWiG ist hier jedoch nur vorsätzliches Handeln relevant. Ein Verstoß kann auch durch Unterlassen begangen werden, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln aufgrund Gesetzes (z. B. Eltern) oder Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten (z. B. erziehungsbeauftragte Person) besteht. "

http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/28.html

Hier wäre der Verstoß ja durch Unterlassen begangen, als die jungen Männer das Mädchen nicht vom Trinken abgehalten haben, womit die Polizisten wieder recht hätten.

Interessant dazu auch:
http://books.google.de/books?id=DkTM7xxkr5wC&pg=PA133&lpg=PA133&dq=juschG+owi&source=bl&ots=n3JkCYo9Df&sig=-rHn7pvmmOhw98UehBg63Vg-QGI&hl=de&sa=X&ei=2v8uU7mOG8qctAb1t4Eg&ved=0CC0Q6AEwAjgK#v=onepage&q=juschG%20owi&f=false

Bedeutet der Bescheid, dass ordnungswidrig nur der Erwachsene handelt, der dem Jugendlichen in der Öffentlichkeit branntweinhaltige Getränke besorgt?


im übrigen frage ich mich auch, wieso eine 15 jährige mit so deutlich älteren Männern abhängt.

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Re: Jein

Antwort von Einstein-Mama am 23.03.2014, 17:59 Uhr

Im AP steht aber doch dass Erwachsene dem Kind den Wodka ausgehändigt haben. Da ist es doch eindeutig?!

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Re: Jein

Antwort von Ebba am 23.03.2014, 18:43 Uhr

ich denke, das ist ein schwieriges Thema, Detailfragen, die sich vmtl. nicht aufklären lassen, weil keine(r) der Betroffenen hier mitschreibt.
Wenn die Erwachsenen Alkohol getrunken haben, der auf dem Tisch stand und das Mädchen sich einfach etwas eingegossen und getrunken hat, dann hätten sie wohl nur unterlassen sie vom Trinken abzuhalten.

Wenn sie ihr ein Glas eingeschenkt und sie animiert haben zu trinken, dann hätten sie sich evtl. ordnungswidrig verhalten, wobei ich nicht recht verstehe, ob das Gesetz vorsieht, dass der jugendliche in der Öffentlichkeit zum trinken animiert wird oder ob das auch für die privaten vier Wände gilt (siehe meinen 2. Link). Wirklich hilfreiches habe ich dazu auch nicht gefunden. Vmtl. kommt es extrem selten vor, dass Volljährigen eine Ordnungswidrigkeit dieser Art vorgeworfen wird.

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Re: Jein

Antwort von kravallie am 23.03.2014, 19:13 Uhr

jepp, v.a. weil die minderjährigen den teufel tun und die volljährigen verpfeifen.
das ist praxis und theorie, dabei sein werden erziehungsberechtigte und -interessierte ja wohl nicht.
eine einmalige beschaffung führt in der regel auch nicht zur sucht.
bei alkohol zumindest nicht.....

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