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Geschrieben von Murmeltiermama am 13.10.2016, 9:35 Uhr

Strafvollzug in Sachsen

Mal eine kleine Episode zum Strafvolllzug in Sachsen:

Als ich im Referendariat beim Verwaltungsgericht war, hatten wir den folgenden Fall: Ein Paar, beide Vollzugsbeamte, wollte ein Sabatjahr nehmen, um eine Weltreise zu machen. Bedeutete im konkreten Fall: 4 Jahre zu 4/5 des Gehalts arbeiten und im fünften Jahr zu 4/5 des Gehaltes frei. Ob man das jetzt gut oder schlecht, beneidenswert oder sonstwas findet, sei mal dahingestellt. Jedenfalls wäre das im öffentlichen Dienst prinzipiell möglich gewesen. Der Gefängnisleiter (einer Haftanstalt für Personen mit langen Haftstrafen ab 6 Jahren, also richtig schwere Jungs) hat es aus dienstlichen Gründen verweigert, weil er auf keinen verzichten kann, der eine Planstelle besetzt. Das Paar hat sich dagegen gerichtlich gewehrt. Richtig spannend wurde es dann in der mündlichen Verhandlung. Der Leiter der Haftanstalt war als Zeuge geladen. Es fielen Sätze wie: Wir sind völlig unterbesetzt. Der Krankenstand ist exorbitant. Alle haben mindestens 200 Überstunden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis mal was passiert. Und damit meinte er, dass jemand abhaut.

Das ganze ist jetzt gute 10 Jahre her und seitdem hat Sachsen Stellen in dem Bereich .... Überraschung: abgebaut.

Das Paar durfte das Sabatjahr übrigens nicht machen.

 
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