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von Leena  am 26.09.2012, 19:43 Uhr

Riechen...

...nein, kannst Du nicht riechen.

Ich kenne mich im Verfahrensrecht vor der Arge leider nicht aus, bei uns gibt es die Sprungklage, und man kann auch ins Vorverfahren gehen, wenn es schnell gehen muss - aber entsprechendes gibt es ja auch bei der Arge, und genau deshalb wollte ich möglichst weitgefasst vom "Rechtsweg vor Gericht" schreiben, eben um diese Instrumentarien AUCH mit zu erfassen... zur Vermeidung von Missverständnissen hätte ich dies aber besser ausdrücklich erwähnen sollen, da hast Du recht, sorry.

 
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