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Geschrieben von Hase67 am 11.02.2020, 16:43 Uhr

Prophylaktischer Hinweis...

Doch, Privatkonzerte geben darfst du. Das ist aber etwas anderes, als wenn du für deinen Betrieb zum Beispiel Holzparkett auf Firmenrechnung bestellst, die Vorsteuer, die du dafür bezahlt hast, von deiner Firmen-Umsatzsteuer abziehst und das in der Umsatzsteuervoanmeldung/-erklärung geltend machst, einen Teil des Holzes aber für den von dir gezahlten günstigeren Nettopreis an einen Freund weiterkaufst.

Du dürftest aber zum Beispiel auch kein Privatkonzert geben und dabei Menschen (mit Sekt oder Häppchen) bewirten und dafür Geld einnehmen, das ist dann auch umsatzsteuerpflichtig. Das ginge dann nur auf Spendenbasis.

 
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