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Geschrieben von cube am 11.02.2020, 14:35 Uhr

An die Gewerbetreibenden

Ja, aber das ist ein besonderer Fall - ihr tauscht also sozusagen euer Leistungen aus. Das hat auch etwas von bezahlen - nicht monetär, aber in Form einer Gegenleistung.

Manche Leistungen sind aber so nicht "aufrechenbar" oder tauschbar und dafür dann eben zu kostspielig, um sie zu verschenken.

Mein Mann zB würde für einen sehr guten/alten Freund sicher mal ein kleines Logo für Lau entwerfen oder ihn beraten bzgl. digitaler Lösungen/Umsetzungen - aber kaum einen kompletten Web-Auftritt konzipieren und umsetzen. Das kann gar nicht mit ein paar Gefälligkeiten wie Sperrmüll raustragen ausgeglichen werden. Das ist dann einfach eine so umfangreiche Leistung, die kann man nicht aus Gefälligkeit mal eben machen.

 
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