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von Leena  am 11.02.2020, 15:20 Uhr

Prophylaktischer Hinweis...

Ich weise prophylaktisch darauf hin, dass bei gewerblichen Einkünften Einnahmen in Geld und Geldeswert steuerpflichtig sind, also bei Leistung gegen Gegenleistung sind wir grundsätzlich im steuerrechtlich relevanten Bereich. Ebenso bei unentgeltlichen Warenabgaben an Freunde, die steuerlich steuerpflichtige Privatentnahmen darstellen können etc.pp.

 
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