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Geschrieben von ursel am 27.02.2017, 18:43 Uhr

Niedere Beweggründe

Ja, da haben wir es wieder. Für mich ist es ein großer Unterschied, wenn ein Raser jemanden "aus Versehen" totrast und wenn einer jemanden gewollt umbringt indem er ihn zusammenschlägt und dann noch auf seinem Kopf herumtrampelt,z.B. Letztere Fälle werden ja oft nur mit Todschlag verurteilt, bis zu 10 Jahre, selten lebenslang.

Die Absicht war in diesen Totschlagfällen eine ganz andere und müßte viel strenger bestraft werden. Oder man bestraft in beiden Fällen ähnlich streng. Aber das hier so rigoros alle diese Urteil bejubeln und bei den Todschlägern, Freundinen- und Ehefrauen-Mördern die teilweisen viel zu milden Urteile akzeptieren als was Gottgegebenes, weil unser Rechtssysthem eh so gut ist, und da keine Fehler gemacht werden, kann ich so gar nicht nachvollziehen.

 
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