Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Tai am 27.02.2017, 17:53 Uhr

Niedere Beweggründe

Rechtsurteile sind eben immer auch eine Auslegungsache, sonst würde die nächste Instanz nicht die vorhergehende Entscheidung aufheben können.

Für mein laienhaftes Rechtsempfinden wird das Mordmerkmal der niederen Beweggründe zu selten berücksichtigt.

In dem Fall der Berliner Raser sind es niedere Beweggründe, die zur eigenen Bespaßung und zur Selbsterhöhung durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr den Tod anderer billigend in Kauf nehmen

Genauso könnte man auch den Täter, der ein schon wehrlos am Boden liegendes niedergeschlagenes Opfer noch mit dem Fuß auf den Kopf tritt, des Mordes aus niederen Beweggründen anklagen und nicht nur der Körperverletzung mit Todesfolge, wie es meist geschieht.
Denn sich jemandem so überlegen fühlen und auch hier schwere Verletzung und Tod billigend in Kauf nehmen, sind niedere Beweggründe.

Ich finde das Berliner Urteil sehr begrüßenswert.

Vielleicht wirkt es etwas abschreckend für Möchtegern-Fast and Furious Helden.

Es ist allgemein allerhöchste Zeit, die zunehmende Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr entsprechend zu ahnden. Führerscheinentzug wird auch das einzige sein, das Raser und riskante Überholer schmerzt, dazu ein heftiges Bußgeld.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.