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Geschrieben von Sille74 am 27.02.2017, 18:10 Uhr

danke Sille

Genau, für Mord reicht Vorsatz allein nicht aus. Da müssen die Mordmerkmale hinzukommen. Fehlen diese, kommt "nur" Totschlag in Betracht. Aber ohne Vorsatz kommt weder Mord noch Totschlag in Betracht, sondern lediglich fahrlässige Tötung. Wie Du richtig feststellst, muss das Gericht, wenn es hier zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt, zwingend zur Überzeugung gelangt sein, es liegt (bedingter) Vorsatz vor plus zusätzlich ein oder mehrere Mordmerkmal(e).

Für mich ist der Fall mit dem Rentner ein klassischer Fall von Fahrlässigkeit, entweder "einfacher" (außer Acht lassen der erforderlichen Sorgfalt) oder von mir aus auch bewusste ("wird schon gut gehen, wenn ich die kurze Strecke fahre").

Das ist echt etwas verwirrend und man muss sich das im Studium erst mal verinnerlichen. Aber wenn man das mal hat, vergisst man's auch nicht so schnell wieder ... ;-))

 
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